Sonderkündigungsrecht Krankenkassen müssen über höhere Beiträge informieren

Berlin · Krankenkassen, die künftig Zusatzbeiträge erheben oder diese erhöhen, sollen ihre Mitglieder in gesonderten Schreiben darüber informieren müssen. Wenn eine Kasse über dem Durchschnitt liegt, soll sie zudem ihre Versicherten auf die günstigere Konkurrenz hinweisen müssen.

 Krankenkassen müssen Kunden bei Änderungen künftig in einem gesonderten Schreiben informieren.

Krankenkassen müssen Kunden bei Änderungen künftig in einem gesonderten Schreiben informieren.

Foto: dapd, Patrick Sinkel

Auch eine Aufklärung über das Sonderkündigungsrecht der Mitglieder ist vorgesehen. Dies geht aus einem Änderungsantrag für das neue Finanzierungsgesetz der Krankenkassen hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Der Antrag soll heute im Gesundheitsausschuss beschlossen werden.

Die große Koalition will mit dem Gesetz, das Anfang 2015 in Kraft treten soll, die Finanzierung der Krankenkassen auf neue Füße stellen. Die Kassen bekommen faktisch ihre Beitragsautonomie zurück: Je nach eigener Finanzlage können sie künftig Zusatzbeiträge bei ihren Mitgliedern einfordern, die anteilig vom Einkommen erhoben werden. Die pauschalen Zusatzbeiträge gehören dann der Vergangenheit an.

CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn begrüßte die Einigung in der großen Koalition. "Wir wollen auch in Zukunft einen Preis-Wettbewerb bei den Krankenkassen", sagte er unserer Redaktion. Er verwies auf das Sonderkündigungsrecht für die Versicherten. Dies ist so gefasst, dass die Mitglieder binnen eines Monats aus ihrem Vertrag herauskommen und die Kasse wechseln können.

(qua)
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