Urteil des Landesarbeitsgericht Ex-WestLB-Mitarbeiter sind bei Portigon nicht unkündbar

Düsseldorf · Langjährige Mitarbeiter der ehemaligen WestLB haben bei deren Rechtsnachfolgerin Portigon keinen Sonderkündigungsschutz. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) in Düsseldorf am Mittwoch entschieden.

 Die WestLB-Rechtsnachfolgerin Portigon muss den ehemaligen Landesbankern keinen Sonderkündigungsschutz gewähren.

Die WestLB-Rechtsnachfolgerin Portigon muss den ehemaligen Landesbankern keinen Sonderkündigungsschutz gewähren.

Foto: DPA

Damit bestätigte es einen Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom April. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, das LAG ließ Rechtsbeschwerde zu (Az.: 7 TaBV 56/13).

Geklagt hatte der Betriebsrat der heutigen Portigon AG. Er berief sich auf einen Passus in einer Betriebsvereinbarung der damaligen WestLB von 1969 über einen Sonderkündigungsschutz für langjährige Mitarbeiter. Wie die Vorinstanz entschied das LAG, dieser sei wegen einer vorrangigen Regelung im Tarifvertrag unwirksam. Betroffen von der Gerichtsentscheidung sind etwa 400 Angestellte.

Die WestLB-Nachfolgerin Portigon wird in den kommenden Jahren massiv Stellen abbauen. Ende 2012 hatte die Bank etwa 2600 Beschäftigte. Allein in diesem Jahr sollen 500 Mitarbeiter in eine Tochtergesellschaft wechseln und weitere 500 das Unternehmen verlassen. Betriebsbedingte Kündigungen habe es aber noch nicht gegeben, berichtete eine Vertreterin des Unternehmens in der Verhandlung am Mittwoch.

Die einst mächtige Landesbank hatte Milliarden-Verluste eingefahren und musste mit milliardenschweren Garantien und Kapitalspritzen stabilisiert werden. Im vergangenen Jahr wurde die WestLB zerschlagen und in eine Servicegesellschaft mit dem Namen Portigon umgewandelt.

(lnw)
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