Wegen TV-Reportage zu Dumpinglöhnen Daimler verklagt den SWR

Stuttgart · Daimler verklagt den Südwestrundfunk (SWR) wegen einer Reportage über Dumpinglöhne in einem Werk des Autobauers. Für die Dokumentation "Hungerlohn am Fließband" hatte ein Reporter damals getarnt als Mitarbeiter einer Logistikfirma mit versteckter Kamera gefilmt.

Dieter Zetsche gut gelaunt auf Daimler-PK
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Foto: dpa, bwe hpl

Daimler hat beim Landgericht Stuttgart eine Unterlassungsklage erhoben und will erreichen, dass der Sender den Beitrag nicht mehr ausstrahlen darf. "Der Film suggeriert unrechtmäßiges Handeln auf unserer Seite und dies war nicht der Fall", sagte eine Daimler-Sprecherin am Montag in Stuttgart und bestätigte einen Bericht der "Stuttgarter Zeitung".

Der Autohersteller war in die Kritik geraten, weil er demzufolge über Werkverträge an den Fließbändern Menschen beschäftigen soll, die ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen. Daimler moniert, die Aufnahmen seien heimlich entstanden und zum Teil manipulativ. Bei dem Sender sieht man das anders: "Der SWR ist der Überzeugung, dass die Verwendung der genannten Aufnahmen rechtmäßig war."

Seit der Erstausstrahlung am 13. Mai 2013 sei der Beitrag noch dreimal wiederholt worden, sagte eine Sprecherin des Senders. Sie betonte aber: "Es sind keine weiteren Ausstrahlungen geplant."

Daimler pocht darauf, dass das auch künftig so bleibt: Sollten die entsprechenden Bilder noch einmal gezeigt werden, soll der SWR - so die Forderung des Autobauers - ein Ordnungsgeld von einer Viertelmillion Euro zahlen.

Für die Dokumentation "Hungerlohn am Fließband" hatte ein SWR-Reporter damals getarnt als Mitarbeiter einer Logistikfirma mit versteckter Kamera bei Daimler gefilmt. Obwohl er kein fester Mitarbeiter gewesen sei, habe er die gleichen Tätigkeiten wie Daimler-Beschäftigte ausgeführt und auch direkte Weisungen von ihnen erhalten, berichtete der SWR damals.

Das Stuttgarter Landgericht hat über die Unterlassungsklage indes noch nicht entschieden. Beide Seiten sollen sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin am 8. Mai zu einem ersten Verhandlungstermin treffen.

(dpa)
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