Urteil des Landesarbeitsgerichts Schlappe für Daimler im Streit um Scheinwerkverträge

Stuttgart · Der Autobauer Daimler hat im Streit um Werkverträge in zweiter Instanz eine Schlappe erlitten. Zwei seit vielen Jahren für einen IT-Dienstleister tätige Computertechniker sind laut einem am Donnerstag in Stuttgart verkündeten Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg als Beschäftigte des Autobauers anzusehen.

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"Die (beiden) Kläger waren bei der Daimler AG im Rahmen eines Scheinwerkvertrages beschäftigt", befand das Gericht in seinem Urteil (Az: 2 Sa 6/13) und änderte damit ein anderslautendes Urteil des Arbeitsgerichts in Stuttgart in erster Instanz ab. "Deshalb ist zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen."

Die beiden Computertechniker hatten geklagt, da Daimler sie nicht als Arbeitnehmer anerkennen wollte. Der Autobauer hatte sich gegen deren Klagen gewehrt und argumentiert, die beiden seien freiberufliche Mitarbeiter eines IT-Dienstleisters. Das Landesarbeitsgericht folgte dem nicht: Die beiden Fachkräfte seien zwischen 2001 und 2011 bei Daimler am Standort Stuttgart in der Finanzabteilung tätig gewesen und hätten auch direkte Weisungen vom Unternehmen bekommen. Der Personaleinsatz sei daher "nicht im Rahmen eines Werkvertrages", sondern "im Wege der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung" erfolgt. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde vom Landesarbeitsgericht zugelassen.

Unternehmen prüft die Urteilsgründe

Daimler hat nach Gerichtsangaben die IT-Wartung seiner Arbeitsplätze an einen Dienstleister ausgelagert. Der IT-Dienstleister Computacenter wiederum habe Sub-Unternehmen beauftragt, die Funktionsfähigkeit der Computer-Arbeitsplätze sicherzustellen. Bei Störungen seien die beiden für ein Sub-Unternehmen aus Reutlingen als freie Mitarbeiter tätigen Techniker von Daimler-Mitarbeitern auch direkt beauftragt worden und an deren Weisungen gebunden gewesen. Daher seien die Techniker als Mitarbeiter von Daimler anzusehen.
Eine Daimler-Sprecherin sagte, das Unternehmen prüfe die Urteilsgründe. Danach werde entschieden, ob Daimler Revision einlege.

Betriebsräte und die Gewerkschaft IG Metall beklagen seit längerem, dass in der Metall- und Elektroindustrie viele Arbeitsplätze an Dienstleister ausgelagert werden, um im Wege von Werkverträgen oder Leiharbeit die Lohnkosten zu drücken. Die Arbeitgeber argumentieren, ein Trend zu Missbrauch und Lohndumping sei bei Werkverträgen seien nicht belegbar. Für viele Firmen sei es zu teuer, wenn sie für alle Tätigkeiten Löhne nach den Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie zahlen müssten.

(REU)
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