Hundesteuer, Kitagebühren, Öffnungszeiten Bürger in NRW sollen einfacher gegen Kommunen klagen können

Düsseldorf · Bisher dauert es oft Jahre, bis die Klage eines Bürgers gegen höhere Gebühren oder gegen Lärmregeln in einer Stadt erfolgreich sind – das soll sich nun ändern. CDU, FDP wollen die Reform, Grüne und SPD signalisieren Zustimmung.

 Bürger in NRW sollen künftig schneller zu ihrem Recht kommen. (Symbolbild)

Bürger in NRW sollen künftig schneller zu ihrem Recht kommen. (Symbolbild)

Foto: ddp

Das Land NRW will es den Bürgern ab 2019 erleichtern, gegen lokal festgelegte Regeln zu klagen, wenn sie betroffen sind. Eine Vorlage dazu soll der Justizausschuss des Landtages nächste Woche Mittwoch diskutieren, bevor der Landtag die Gesetzesänderung absegnet. Eine Mehrheit scheint sicher.

Aktuell können Bürgerinnen und Bürger Satzungen der Kommunen oder entsprechende Rechtsverordnungen des Landes erst beklagen, wenn es einen darauf aufbauenden Bescheid gibt. Dabei müssen sie erst vor einem erstinstanzlichen Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen, weitere Verfahren können folgen – am Ende entscheidet das Oberverwaltungsgericht oft erst nach Jahren beispielsweise über eine Regelung zu Sperrzeiten für Gaststätten, über Satzungen zum Kitabesuch inklusive Gebühren oder über Hundesteuern. „Das kostet die Bürgerinnen und Bürger Zeit und Nerven“, sagt Justizstaatssekretär Dirk Wedel (FDP) „und es belastet die Gerichte mit unnötigen Verfahren.“

So viel kostet die Hundesteuer in den NRW-Städten
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Foto: Bretz, Andreas (abr)

Künftig sollen die Bürger gegen Satzungen der Kommunen und entsprechende Verordnungen des Landes direkt vor dem Oberverwaltungsgericht vorgehen können, wo endgültig entschieden wird. „So wird schnell Rechtssicherheit für alle geschaffen“, sagt Wedel. Das spare Ressourcen, auch bei den überlasteten Verwaltungsgerichten.

CDU und FDP unterstützen als Mehrheitsparteien das Konzept sowieso. Grüne und SPD zeigen auf Anfrage Sympathie. „Die Reform ist nicht absolut zwingend, ich bin aber offen dafür, diesen Weg zu gehen“, sagt Stefan Engstfeld, rechtspolitischer Sprecher der Grünen. Er ergänzt: „Wenn wir so schneller zu klaren Verhältnissen kommen, kann das für alle Beteiligten von Vorteil sein.“ Sonja Bongers (SPD), stv. Vorsitzende des Rechtsausschusses sagt: „Wir zeigen uns nach erster Prüfung aufgeschlossen.“ Nun müsse man Details prüfen.

Laut Auskunft des Justizministeriums würde die Reform auch Entscheidungen zur Festlegung von Ladenöffnungszeiten am Wochenende, zu Regeln für den Taxiverkehr, die Einführung von Spielgerätesteuern, Hebesätze bei der Gewerbesteuer, Aufwandssteuer für Pferde, Satzungen für die Müllabfuhr oder auch Wasserbeiträge betreffen.

Fast alle anderen Bundesländer haben die nun für NRW vorgeschlagene Reform bereits eingeführt.

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