Klagen gegen Telekom scheitern

17 000 Kleinanleger wollten Geld zurück, weil sie für die mittlerweile abgestürzte T-Aktie zu viel Geld bezahlt hatten. Doch das Oberlandesgericht Frankfurt schmettert die Klagen ab: Der Konzern habe korrekt informiert.

Frankfurt/Bonn Es war der größte Zivilprozess der deutschen Geschichte, wenn man die Zahl der Kläger als Maßstab nimmt. 17 000 Kleinaktionäre sind gestern vor dem Oberlandesgericht Frankfurt damit gescheitert, von der Deutschen Telekom Schadenersatz für unzureichende Informationen über Risiken des Konzerns erhalten zu haben.

Dabei ging es um den 3. Börsengang im Jahr 2000. Für 63,50 Euro wurden die T-Aktien damals verkauft, Hauptprofiteur der Einnahmen war der Bund als Hauptaktionär. Und während die einstige Volksaktie mittlerweile unter neun Euro dümpelt, unterlagen die Anleger aus zwei Hauptgründen: Die Vorsitzende Richterin Birgitta Schier-Ammann befand, der Konzern habe über die großen Risiken ausreichend im Börsenprospekt informiert – es war beispielsweise bekannt, dass die Telekom große Akquisitionen plante. Und das Gericht meinte, dass man einen "bilanzkundigen Anleger" als Käufer einer Aktie annehmen müsse – ein Unternehmen muss bei einem Aktienverkauf also nicht auf jedes Risiko allgemeinverständlich hinweisen.

Alleine wegen dieser Begründung ist klar, dass das Verfahren nun beim Bundesgerichtshof landen wird. Anlegeranwalt Andreas Tilp, der die Musterklage eines Anlegers vertreten hatte, sagte: "Man kann nicht erwarten, dass ein normaler Kleinanleger gleichzeitig Bilanzexperte ist." Darum sei das Urteil "falsch". Und das Oberlandesgericht sei nur eine Zwischenstation auf dem Weg zur höheren Instanz. "Der BGH wird die Sache richten." Die Telekom begrüßte dagegen das Urteil.

Tatsächlich ging es bei dem Verfahren konkret um zwei Sachverhalte, die den Käufern der T-Aktien im Juni 2000 nicht ganz klar waren: Nur kurz darauf ließ Telekom-Chef Ron Sommer für 39 Milliarden Euro den US-Konzern Voicestream (jetzt T-Mobile USA) kaufen und trieb damit den Kurs extrem nach unten. Doch als die Aktien im Juni 2000 ausgegeben wurden, hatte Sommer bereits ausführlich von geplanten Firmenkäufen gesprochen.

Außerdem bemängelten die Kläger, man habe erst ein Jahr danach die Immobilien des Konzerns um zwei Milliarden Euro abgewertet – aber das Gericht befand es für akzeptabel, dass die Telekom ihre vielen Tausend Grundstücke in allen Städten Deutschlands anfangs nur oberflächlich bewertet hatte.

Auf das Urteil des Gerichtes hatte es auch keinen Einfluss, dass die Telekom schon im Jahr 2005 amerikanischen Kleinanlegern bei einem Vergleich 120 Millionen Dollar an Schadenersatz zubilligte. Laut Anwalt Tilp hatte die Telekom dafür gesorgt, dass die Akten dieses Verfahrens nicht nach Deutschland herausgegeben wurden – die Telekom beharrt dagegen darauf, dass man in den USA nur gezahlt habe, weil das dortige Rechtssystem bei Zivilklagen viel größere Risiken als in Deutschland beinhaltet. Die Zahlung bedeute keinerlei Eingeständnis einer Schuld im deutschen Rechtsverständnis.

(RP)
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