Luxemburg Kein Antrag? Urlaubsanspruch verfällt nicht

Luxemburg · Auch ohne Urlaubsantrag verlieren Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Ausgleichszahlungen nicht. Der Anspruch verfalle nicht, wenn der Arbeitnehmer nicht in der Lage war, den Urlaub zu nehmen, erklärte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Yves Bot.

Das nationale Gericht müsse prüfen, ob der Arbeitgeber dafür ausreichende Gelegenheiten gegeben habe. Es geht um zwei Fälle aus Deutschland. Nur wenn der Arbeitgeber nachweisen könne, dass er dem Mitarbeiter bezahlten Urlaub ermöglicht und dieser freiwillig verzichtet habe, verfällt der Anspruch.

(dpa)
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