Karlsruhe BGH-Urteil: Entschädigung für Kreuzfahrt-Ausfall

Karlsruhe · Wegen einer kurzfristig geplatzten Karibik-Kreuzfahrt erhält ein Ehepaar eine Entschädigung für nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Der Senat hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und stellte das Urteil des Landgerichts wieder her. Demnach erhält das Paar gut 3685 Euro Entschädigung. (Aktenzeichen X ZR 94/17). Ein Fehler beim Reiseveranstalter hatte die mit viel Vorlauf gebuchte Karibik-Kreuzfahrt durchkreuzt: Drei Tage vorher stellte sich heraus, dass für sie auf dem Schiff keine Kabine reserviert war.

Wegen einer kurzfristig geplatzten Karibik-Kreuzfahrt erhält ein Ehepaar eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Der Senat hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und stellte das Urteil des Landgerichts wieder her. Demnach erhält das Paar gut 3685 Euro Entschädigung (Aktenzeichen X ZR 94/17). Ein Fehler beim Reiseveranstalter hatte die mit viel Vorlauf gebuchte Karibik-Kreuzfahrt durchkreuzt: Drei Tage vorher stellte sich heraus, dass für sie auf dem Schiff keine Kabine reserviert war.

Sie planten kurzfristig um und machten eine Mietwagen-Rundreise durch Florida. Die Mehrkosten von knapp 900 Euro wollten sie erstattet haben. Außerdem forderten sie rund 5000 Euro Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit - so viel waren die beiden Plätze auf der gebuchten Kreuzfahrt wert. Eine solche Entschädigung sieht das Gesetz vor, wenn eine Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.

In den Vorinstanzen hatten die Touristen 73 Prozent des Reisepreises zugesprochen bekommen. Nach Auffassung des BGH ist das ausreichend. Eine höhere Entschädigung halten die Richter bei einer geplatzten Reise nur ausnahmsweise für gerechtfertigt.

(dpa)
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