Bearbeitungszeiten Berlin hat die schnellsten Finanzämter

Düsseldorf · Der Bund der Steuerzahler hat die durchschnittlichen Bearbeitungsdaten für Steuererklärungen ermittelt. Fazit: Es dauert zwischen sechs und acht Wochen. NRW liefert keine präzisen Daten und entzieht sich so einer Beurteilung.

Vordruck für die Steuererklärung (Symbolfoto).

Vordruck für die Steuererklärung (Symbolfoto).

Foto: Oliver Berg/dpa

Das mit der Bearbeitungszeit bei Steuererklärungen ist ein bisschen so wie die gefühlte Temperatur. Die nimmt der Mensch subjektiv wahr, aber das Gefühl muss nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Auf die Steuererklärung übertragen: Viele Bürger haben das Gefühl, dass die Finanzämter immer länger für die Bearbeitung brauchen, wenn der Steuerzahler Geld zurückbekommt, während es deutlich schneller geht, wenn der Fiskus eine Nachforderung hat. Dem ist aber nicht so, wenn man dem Bund der Steuerzahler glaubt: "Die Bearbeitung der Steuerfälle erfolgt allein nach dem Eingang der Steuererklärungen. Ob es dann zu einer Steuererstattung oder Nachzahlung kommt, ist nicht entscheidend", sagt Isabel Klocke, Abteilungsleiterin Steuerrecht und Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler.

Die zweigeteilte Geschwindigkeit ist also eine Mär. Tatsächliche Tempo-Unterschiede bei der Bearbeitung gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern. Die schnellsten Finanzämter gibt es nach einer Auswertung des Bundes der Steuerzahler für 2016 in Berlin, Hamburg und im Saarland, die langsamsten in Hessen, Niedersachsen und Bremen.

Jedenfalls, wenn es um die Bearbeitungszeiten in Tagen geht. In Nordrhein-Westfalen sind die Finanzämter im Schnitt womöglich noch langsamer, doch das lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen, weil sich das nordrhein-westfälische Finanzministerium seit Jahren beharrlich weigert, dem Bund der Steuerzahler präzise Daten mitzuteilen. Eine fundierte Begründung habe es dafür bisher nicht gegeben, heißt es. Das Ministerium wollte sich auf Anfrage nicht zu den Gründen für die von allen anderen Ländern abweichenden Angaben äußern.

Dem Steuerzahler-Bund hat das Ministerium unter anderem mitgeteilt, dass innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten 95 Prozent aller Einkommensteuererklärungen bearbeitet würden. So eine Spanne hilft beim Vergleich natürlich nicht im Mindesten. "Aus welchem Grund NRW keine konkreten Angaben macht, ist uns nicht bekannt", sagt Isabel Klocke. Im Umfeld der Finanzverwaltung heißt es, dass es zumindest nicht an der Software liegen könne, weil Nordrhein-Westfalen dasselbe Tool nutze wie die anderen Länder.

In der bundesweiten Statistik haben sich 2016 neun Bundesländer verbessert, sechs schnitten schlechter ab als im Vorjahr. NRW bleibt dank seiner großzügig bemessenen Spielräume stabil, wird aber dafür in der Steuerzahlerbund-Statistik auch auf dem letzten Platz geführt.

Den größten Sprung nach vorn gemacht hat das Saarland. Aus 62 Tagen durchschnittlicher Bearbeitungszeit im Jahr 2015 sind ein Jahr später 46 geworden. Rechnet man das in Arbeitstagen, sind die Saarländer im Mittel drei Wochen schneller geworden. So eine Beschleunigung weist im Bundesvergleich niemand auf. Das Finanzministerium in Saarbrücken erklärt auf Anfrage, man habe einen Maßnahmenkatalog aufgelegt, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.

Grundregel: Je früher man die Steuererklärung abgibt, desto früher liegt auch der Bescheid im Briefkasten - unabhängig davon, ob man die Erklärung selbst macht, einen Lohnsteuerhilfe-Verein zu Rate zieht oder einen Steuerberater. Einen Unterschied gibt es allerdings bei der Bearbeitungszeit zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen/Unternehmern. Bei letzteren dauert es in der Regel zwei bis drei Wochen länger. Ausnahmen sind die Bundesländer Niedersachsen und Bremen. Bei den Hanseaten haben die Gewerbetreibenden und Unternehmer ihren Steuerbescheid im Schnitt sieben Tage schneller als die Arbeitnehmer.

Und noch eine Mär-Korrektur: Elektronische Steuererklärungen werden gegenüber denen auf Papier nicht generell bevorzugt. In einigen Bundesländern verkürze sich die Bearbeitungszeit aber dadurch, dass Daten bereits in elektronischer Form vorlägen und nicht erst im Finanzamt erfasst werden müssten, so der Bund der Steuerzahler.

(RP)
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