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Verdacht auf Betrug, Untreue und Wettbewerbsverstoß Ex-VW-Chef Winterkorn angeklagt

Braunschweig · Die Staatsanwaltschaft Braunschweig möchte den 71-Jährigen und vier weitere Beschuldigte vor Gericht sehen. Es geht unter anderem um den Vorwurf des schweren Betrugs.

 Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen Martin Winterkorn.

Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen Martin Winterkorn.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Insgesamt 300 Aktenbände mit 75.000 Seiten Ermittlungsergebnissen, stolze 692 Seiten Anklageschrift – was die Staatsanwaltschaft Braunschweig nach mehrjährigen Ermittlungen an Material im VW-Dieselskandal zusammengetragen hat, taugt durchaus für den Begriff „Mammutverfahren“. Und das möglicherweise mit prominenter Besetzung auf der Anklagebank: Gut dreieinhalb Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals  droht dem früheren Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn und vier weiteren ehemaligen Mitarbeitern des Autobauers der Prozess. Die Braunschweiger Behörde hat  Anklage gegen die fünf Beschuldigten erhoben. Bei Winterkorn, der als einziger namentlich genannt wird,  geht es um den Verdacht auf besonders schweren Betrug, Untreue und Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Bei einer Verurteilung reicht die mögliche Strafspanne von sechs Monaten bis zehn Jahren. Außerdem sollen Boni, die das Quintett aus Sicht der Ankläger zu Unrecht kassiert hat, an das Unternehmen zurückfließen. Dabei geht es um Summen zwischen 300.000 und elf Millionen Euro.

Klaus Ziehe, der zuständige Oberstaatsanwalt in Braunschweig, sprach am Montag von einem „wichtigen Zwischenschritt“. Über die Zulassung der Anklage muss nun das Landgericht Braunschweig entscheiden. Das wird nach Einschätzung von Gerichtssprecherin Jessiva Henrichs auf jeden Fall mehrere Monate dauern. Nicht ausgeschlossen ist demnach, dass die Entscheidung erst 2020 fällt. Und der Prozess selbst dürfte auch viele Monate in Anspruch nehmen.

Winterkorn wird vorgeworfen, dass er es seit Mai 2014 unterlassen habe, die zuständigen Behörden in den USA und Europa über die Manipulation der Diesel-Motoren zu informieren, und er den weiteren Einbau der Abschalteinrichtungen nicht untersagt habe, mit dem die Motorsteuerung beeinflusst worden sei. Dadurch seien sowohl in Deutschland als auch in den USA „deutlich höhere Geldbußen gegen die Volkswagen AG „ verhängt worden. Zudem habe der Konzern mit Wissen und Billigung auch von Winterkorn im November 2014 ein Softwareupdate installiert, das 23 Millionen kostete, aber nutzlos gewesen sei und nur dazu habe dienen sollen, „den wahren Grund für die erhöhten Schadstoffwerte im Normalbetrieb der Fahrzeuge weiterhin zu verschleiern“.

Winterkorn hat sich am Montag nicht zu der Anklage geäußert – ebenso wenig wie der VW-Konzern, der nur darauf verwiesen hat, dass er nicht Teil des Verfahrens in Braunschweig sei. In der Tat geht es hierzulande in Strafprozessen nie um das Unternehmen, weil es dafür kein eigenes Strafrecht in Deutschland gibt – anders als in den Vereinigten Staaten, in denen der Konzern und sein ehemaliger Chef wegen des Betrugs von Investoren angeklagt worden sind. Vergleichbar dazu laufen wiederum in Deutschland noch Untersuchungen wegen des Verdachts auf Kursmanipulation, bei dem nicht nur gegen Winterkorn, sondern auch gegen den aktuellen VW-Chef Herbert Diess und den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch, der in der fraglichen Zeit Finanzchef des Konzerns war. Und dann wäre da noch die Sammelklage von Aktionären vor dem Landgericht Braunschweig. Insgesamt hat der Skandal Volkswagen bisher annähernd 30 Milliarden Euro gekostet.

Der einstige Starmanager Winterkorn, der im September 2015 nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen VW zurückgetreten war, ist seither nahezu in der Versenkung verschwunden. Er  hält seit dem Jahr 2011 einen aus Sicht der Kritiker unrühmlichen Rekord. Für dieses Jahr kassierte der damalige Vorstandschef mehr als 17 Millionen Euro– mehr hat vorihm und nach ihm niemals der Vorstandsvorsitzende eines im Dax notierten Unternehmens kassiert. Sein Pensionsanspruch gegen seinen früheren Arbeitgeber: 1,33 Millionen Euro – pro Jahr.

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