Fahrtkosten, Freibeträge, Kapitalerträge Elf Tipps für Ihre Steuererklärung

Düsseldorf · Eine Steuererklärung abzugeben, lohnt sich. Im Schnitt gibt es 974 Euro Steuererstattung, in neun von zehn Fällen zahlt das Finanzamt Geld zurück. Bis Ende Juli ist Zeit für die 2018er-Erklärung.

Steuererklärung 2018: Tipps zu Fahrtkosten, Freibeträgen, Kapitalerträgen & Co.
Foto: dpa/Oliver Berg

Die Steuererklärung abzugeben, lohnt sich. Im Schnitt gibt es 974 Euro Steuererstattung, in neun von zehn Fällen zahlt das Finanzamt Geld zurück. Die meisten Arbeitnehmer können Kosten steuerlich absetzen. Bis 31. Juli muss die Erklärung in der Regel beim Finanzamt sein. Wer einen Steuerberater hat, für den ist die Frist noch sieben Monate länger. Worauf es ankommt:

  • Materialsammlung Steuerzahler sollten alle Quittungen sortieren und Kontoauszüge von 2018 durchsehen: Zunächst reicht das Übertragen der Ausgaben in eine Liste. Falls das Finanzamt Belege anfordert, müssen Kontoauszüge kopiert werden.
  • Fahrtkosten Die Werbungskostenpauschale liegt bei 1000 Euro. Doch wer täglich mehr als 15 Kilometer zur Arbeit zurücklegt, überschreitet mit den Werbungskosten bereits den Pauschbetrag. Pro Kilometer einfache Strecke können 30 Cent als Entfernungspauschale abgesetzt werden. Sind für Bus oder Bahn höhere Ausgaben fällig als die Pendlerpauschale, kann der Steuerpflichtige den höheren Betrag geltend machen.
  • Arbeitsmittel Ein Arbeitsmittel, das bis zu 952 Euro (inklusive Umsatzsteuer) gekostet hat, dürfen Steuerzahler als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort voll absetzen. War ein Gerät teurer, müssen die Kosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bisher durften nur 487,90 Euro in einem Stück abgesetzt werden. Computeranlagen gelten als Einheit, es sei denn, dass einzelne Geräte (Drucker, Beamer) einzeln genutzt werden können. Bei Handys, die zum Teil beruflich genutzt werden, kann der Preis anteilig angegeben werden.
  • Krankheitskosten Als außergewöhnliche Belastung können Ausgaben wegen Unfällen, Krankheit und Pflege für die Eltern oder für Brillen, Zahnspangen und Hörgeräte geltend gemacht werden. Solche Ausgaben senken aber nur die Steuerlast, wenn sie die zumutbare Belastung überschreiten. Bei moderaten Einkommen liegt diese Grenze relativ niedrig, erst recht bei Steuerzahlern mit mehr als zwei Kindern. Wer beispielsweise 50.000 Euro verdient, kann bei drei Kindern jede Ausgabe über 500 Euro von der Steuer absetzen (ein Prozent des Jahreseinkommens als zumutbare eigene Belastung). Ein Single mit 50.000 Jahreseinkommen kann dagegen erst Rechnungen oberhalb von 3000 Euro Gesundheitskosten geltend machen (sechs Prozent des Jahreseinkommens).
Diese Steuertipps gibt ein anonymer NRW-Finanzbeamter
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Diese Steuertipps gibt ein anonymer NRW-Finanzbeamter

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  • Kinderbetreuung Ausgaben für die Betreuung von Kindern bis 14 Jahre lassen sich zu zwei Dritteln absetzen (maximal 4000 Euro pro Kind und Jahr). Der Steuerzahler sollte die Rechnung per Überweisung bezahlt haben. Auch Großeltern können solche Überweisungen erhalten, sofern es einen Vertrag über die Betreuung der Kinder gibt. Bei gezahltem Schulgeld berücksichtigt der Fiskus 30 Prozent, maximal 5000 Euro je Kind.
  • Altersvorsorge Ausgaben für die Riester-Rente lassen sich von der Steuer absetzen, was Gutverdienern mehr bringen kann als die Zulagen des Staates. Außerdem sind Ausgaben für die Altersvorsorge grundsätzlich absetzbar: Der Höchstbetrag liegt bei 23.712 Euro. 86 Prozent der Aufwendungen werden anerkannt.
  • Putzhilfen und Handwerker Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Pflegen, Putzen, Hausreinigung, Catering oder Gartenpflege können bis zu 20.000 Euro geltend gemacht werden. Bezahlt werden muss per Überweisung, ein Fünftel der Rechnung wird von der Steuerschuld abgezogen. Die Quittung des Dienstleisters sollte Arbeitskosten extra ausweisen, weil es nur für sie eine Steuerersparnis gibt. Nach dem gleichen Prinzip sind auch Handwerkerdienste von der Steuer absetzbar (bis zu 6000 Euro im Jahr, was 1200 Ersparnis bringen kann).
  • Bildungsausgaben Der Fiskus erlaubt, Ausgaben für die Weiterbildung von Arbeitnehmern inklusive Fahrtkosten, Lernmittel (Computer), Seminargebühr oder auch Verpflegung als Werbungskosten anzusetzen. Studierende können auch die Ausgaben für das Erststudium absetzen. Aber das bringt in der Regel praktisch nichts, weil ihr Einkommen meist sehr niedrig ist und sie daher sowieso fast keine Steuer zahlen. Nach Angaben der Stiftung Warentest lassen sich Ausgaben für ein Studium allerdings eventuell in das Folgejahr als Verlust übertragen. Dann könnte ein Berufsanfänger profitieren.
  • Kapitalerträge Wer für seine Geldanlage keinen Freistellungsantrag gestellt hat, könnte eine Erstattung bekommen. Denn Banken und Sparkassen führen Kapitalertragsteuern automatisch ab, wenn der Antrag nicht gestellt wurde oder die Kapitalerträge 801 (Verheiratete: 1602) Euro übersteigen. Es lohnt sich auf jeden Fall, Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent und damit unter der Abgeltungssteuer liegt.
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