Berlin Ex-Verfassungsrichter hält Tarifeinheitsgesetz für rechtens

Berlin · Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit als vereinbar mit dem Grundgesetz eingestuft. "Regelungen zur Tarifeinheit stellen eine Ausgestaltung der Tarifvertragsfreiheit und keine Eingriffe in die Koalitionsfreiheit im verfassungsrechtlichen Sinne dar", heißt es in der Stellungnahme Papiers für die heutige Expertenanhörung in Berlin.

Kein Grundrecht könne zu "gemein- und sozialschädlichem oder die verfassungslegitimen Belange anderer schädigendem Verhalten missbraucht werden", so Papier. Es sei sogar die Pflicht des Gesetzgebers zu verhindern, dass die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit von einzelnen Tarifvertragsparteien so weit ausgenutzt werde, dass sie das Gemeinwohl gefährden. Zum gleichen Ergebnis kommt der Verfassungsrechtler Rupert Scholz in einem neuen Gutachten für die Arbeitgeberverbände.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und Spartengewerkschaften wie die Lokführergewerkschaft GDL oder die Ärztegewerkschaft Marburger Bund halten den Gesetzentwurf der Bundesregierung für verfassungswidrig und wollen dagegen klagen.

Das Gesetz zur Tarifeinheit soll die Möglichkeiten kleinerer Gruppen von Arbeitnehmern beschneiden, größere Betriebe durch Streiks lahmzulegen. Bei konkurrierenden Tarifverträgen für dieselbe Berufsgruppe in einem Betrieb soll nach dem Gesetz künftig nur noch derjenige Gültigkeit haben, der von jener Gewerkschaft abgeschlossen wurde, der in einem Betrieb die meisten betroffenen Mitarbeiter angehören. Das Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten.

(mar)
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