Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg gab am 1. März 2011 seinen Rücktritt bekannt. Der Grund: eine Plagiatsaffäre. Der CSU-Politiker stand wegen der Vorwürfe, seine Doktorarbeit in Teilen abgeschrieben zu haben, in der Kritik. Erst wies er die Vorwürfe als "abstrus" zurück, später gestand er "gravierende Fehler" ein. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Der Bundestag muss Unterlagen zu der Guttenberg-Affäre herausgeben. Ein Journalist wollte Texte einsehen, die vom Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments für den Ex-Verteidigungsminister erstellt worden waren. Guttenberg hatte diese für seine Doktorarbeit verwendet. Der Bundestag sträubte sich. Der Wissenschaftliche Dienst ist dem Bundesverwaltungsgericht zufolge aber informationspflichtig.