Bürgermeister kann Kandidaten durch zweiten Wahlgang schicken Wenn ein Senator durchfällt

Berlin (rpo). SPD-Chef Strieder ist bei der Wahl zum Senator durchgefallen. Der Senat in Berlin ist aber nur dann im Amt, wenn der Regierende Bürgermeister und alle von ihm vorgeschlagenen Senatoren vom Abgeordnetenhaus mit der erforderlichen Stimmenmehrheit gewählt sind. Wenn nur einer der Kandidaten bei der Abstimmung durchfällt, gilt die neue Regierung als nicht gewählt. Der bis dahin amtierende Senat bleibt im Amt.

Im Falle der Nichtwahl eines Senators kann der Regierende Bürgermeister den Kandidaten in einen zweiten oder noch mehr Wahlgänge schicken oder einen neuen Kandidaten benennen. Die Wahlwiederholung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Der Regierungschef hat laut Landesverfassung dafür 21 Tage Zeit.

Kommt innerhalb dieser Frist kein neuer Senat zu Stande, ist der Auftrag zur Regierungsbildung erloschen und es muss eine Neuwahl des Regierenden Bürgermeisters anberaumt werden. Angesichts der Mehrheit für Rot-Rot im Parlament könnte dies erneut Klaus Wowereit sein.

(RPO Archiv)
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