Berlin Schwarz-Rot: Opposition hätte wenig Kontrollmöglichkeiten

Berlin · Sollte es zu einer großen Koalition kommen, dann wird die Opposition so schwach, dass sie nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr auf gängige Minderheitenrechte zurückgreifen könnte. Denn zusammen kommen Union und SPD auf 503 Mandate, Linke und Grüne nur auf 127.

Die beiden Oppositionsparteien könnten dann nicht einmal mehr einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Dafür sind die Stimmen eines Viertels der Abgeordneten nötig; Grüne und Linke haben aber nur ein Fünftel. Zur Senkung des Quorums müsste die Verfassung mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden, was aber nicht zu erwarten wäre. Ein 25-Prozent-Quorum gilt auch für Normenkontrollklagen beim Verfassungsgericht. Damit wird geprüft, ob ein Gesetz mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Außerdem richtet sich die Anzahl der Chefs der Ausschüsse nach der Stärke der Parteien – die Regierung würde die meisten Vorsitzenden stellen. Das beruht auf einer Absprache des Ältestenrates, die aber geändert werden könnte.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Dagmar Enkelmann, warnte: "Wenn man sich nicht auf einklagbare und attraktivere Minderheitenrechte einigt, sehe ich den Parlamentarismus in Gefahr." Besorgt äußerte sich auch der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim.

(rtr)
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