Berlin Nacktbilder von Kindern sind jetzt Pornografie

Berlin · Die Regierung nimmt die Hersteller kinderpornografischer Bilder ins Visier. Doch bei der Strafverfolgung bleiben Schwachpunkte.

Das ist Sebastian Edathy
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Foto: dpa

Der Besitz von Kinderpornografie wird künftig härter bestraft. Das Bundeskabinett billigte gestern einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Der Entwurf sieht die Erhöhung des maximalen Strafmaßes von zwei auf drei Jahre vor. Außerdem wurde der Begriff Kinderpornografie klarer gefasst, so dass er nun "Posingbilder" einschließt sowie Aufnahmen, die ohne Wissen des Kindes entstehen - etwa während es schlafend nackt im Bett liegt.

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte die Gesetzesnovelle, die auch durch die Ermittlungen gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy angestoßen worden war. Der Fall Edathy hatte im vergangenen Frühjahr eine breite Debatte über Kinderpornografie ausgelöst. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) gab jedoch im Gespräch mit dem "Tagesspiegel" zu bedenken: "Ein noch so gutes Gesetz greift nicht, wenn es nicht angewendet wird." Die Kriminalpolizei sei überfordert. Es sei aber nicht akzeptabel, dass Fälle von Kinderpornografie wegen Personalmangels nicht bearbeitet würden.

Ebenfalls verschärft wurden in dem Gesetzentwurf, der nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, die Maßnahmen gegen sogenanntes Cybermobbing. Wer ohne Erlaubnis Aufnahmen herstellt und im Internet verbreitet, die dem Ansehen des abgebildeten Menschen erheblich schaden können, muss künftig eher mit Strafen rechnen als bisher. Auch hier stellt sich die Frage, ob die Kapazitäten von Polizei und Justiz ausreichen.

Kritik an den Reformen kam vom Deutschen Anwaltverein. Präsident Wolfgang Ewer bemängelte, dass künftig auch die Verbreitung von Nacktbildern bestraft werden soll, die gegen den Willen von Kindern oder ohne Einverständnis der Eltern gemacht worden sind. Das sei unverhältnismäßig. Die Pläne widersprechen seiner Ansicht nach dem Grundverständnis, wonach nicht einmal geschmackloses oder ethisch bedenkliches Verhalten bestraft wird.

Ein weiterer Eckpunkt der Reform des Sexualstrafrechts ist die Verlängerung der Verjährungsfrist für sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche. Diese Frist wird künftig erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnen anstatt mit 21 Jahren. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass viele Menschen erst in fortgeschrittenem Alter den Mut finden, ihre einstigen Peiniger anzuzeigen.

(dpa)
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