Bericht im "Stern" ist falsch Ministerium: Unfallopfer müssen nicht unschuldig bluten

Berlin (rpo). Ein Artikel im "Stern" hatte für Verwirrung gesorgt: Demnach sollten Autofahrer künftig bei einem nichtverschuldeten Unfall ihren Schaden nicht mehr generell von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt bekommen - Unfug, sagte das Bundesjustizministeriums am Mittwoch in Berlin.

Das Magazin "Stern" hatte berichtet, mit dem "Zweiten Gesetz zur Änderung schadenersatzrechtlicher Vorschriften", das im Frühjahr in Kraft treten soll, sollten unschuldige Autofahrer nach Unfällen zur Kasse gebeten werden. Denn dann werde das so genannte unabwendbare Ereignis abgeschafft. Die Justizsprecherin erläuterte, das rechtlich komplizierte "unabwendbare Ereignis", das von einem mustergültigen Fahrer mit höchster Sorgfalt ausgehe, werde durch "höhere Gewalt" ersetzt.

Zugleich werde die allgemeine Gefährdungshaftung des Autofahrers im Straßenverkehr erweitert, die unabhängig von der Schuldfrage bestehe. Mit der Erweiterung könnten in Einzelfällen Unfälle mit nicht motorisierten und besonders hilfbedürftigen Verkehrsteilnehmern, etwa Kindern und älteren Menschen, dazu führen, dass der Autofahrer wegen Gefährdungshaftung seinen Schaden nicht ersetzt bekomme. Von einem millionenfachen Verlust des Versicherungsrabatts, von dem der "Stern" unter Berufung auf die Versicherungswirtschaft berichtet, könne aber keine Rede sein.

(RPO Archiv)
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