Kommentar zur Hooligans-Krawalle Das hohe Gut der Demonstrationsfreiheit

Meinung | Düsseldorf · Jeden Demokraten haben die Bilder der prügelnden rechtsextremen Hooligans vor dem Kölner Hauptbahnhof verstört. Muss nicht eine solche "Demonstration" von vornherein verboten werden? Dürfen auch Ausländerfeinde das Demonstrationsrecht wahrnehmen, wenn sie vorgeben, gegen ebenfalls intolerante Salafisten zu demonstrieren?

Um es vorwegzunehmen: Das Demonstrationsrecht gilt für alle, unabhängig davon, ob uns die verbreiteten Meinungen empören. Nur in ganz schweren Fällen von erwartetem Landfriedensbruch und bei üblen Beleidigungen können Demonstrationen verboten werden.

Die Politik tut deshalb gut daran, genau zu prüfen, ob sie eine Demonstration verbietet, selbst wenn Gewalt droht. Das sollte auch Innenminister Jäger bedenken, wenn er jetzt - durchaus nachvollziehbar - solch hässlichen Exzessen wie in Köln durch ein Demo-Verbot einen Riegel vorschieben will.

Im Zweifel geht die Meinungsfreiheit vor. Die Polizei muss zwar Bürger vor gewaltbereiten Hooligans schützen und soll auch eine aus dem Ruder gelaufene Demonstration auflösen. Aber sie von vornherein zu verbieten, widerspricht dem grundgesetzlich verbrieften Demonstrationsrecht.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
BICC
Stichwort BICC