Gericht erlaubt Lehrern bei Benotung Spielraum

Braunschweig (dapd). Lehrer müssen nicht zwingend die Note vergeben, die sich rechnerisch aus den Bewertungen der Einzelleistungen des Schülers ergibt. Das entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig und lehnte den Eilantrag eines Schülers aus dem Landkreis Helmstedt ab.

Die Eltern hatten geklagt, weil er im Fach Französisch die Note 5 erhalten hatte, obwohl sein Notendurchschnitt bei 4,41 lag. Der Gymnasiast wurde wegen einer 5 in Mathe und Französisch nicht in die achte Klasse versetzt.

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