Flüchtlingshilfe vor Schuldenbremse

Mehr Lehrer, mehr Beamte, die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften, der Umbau von Kasernen und Turnhallen, der Schutz der Asylbewerberheime. Und so weiter. Die Kosten für die bestmögliche Unterbringung von Flüchtlingen sind immens. In Nordrhein-Westfalen müssen dieses Jahr rund 200 000 Asylbewerber versorgt werden, so viele wie in ganz Frankreich.

Flüchtlingshilfe vor Schuldenbremse
Foto: RP

Unabhängig davon, wie hoch der Anteil des Bundes an den Kosten für Asylbewerber künftig sein wird, muss die Landesregierung im Etat 2016 wohl 1,3 Milliarden Euro zusätzlich veranschlagen. Diese Last kann und muss das Land schultern. Abstriche an der Sicherheit oder der Qualität der Flüchtlingsversorgung darf es nicht geben.

Wenn diese Dynamik aber anhält und sich zugleich die konjunkturelle Lage eintrübt, könnte es rechtzeitig zum Landtagswahlkampf 2017 eine Debatte geben, ob die Schuldenbremse wegen der Flüchtlingskosten vorübergehend ausgesetzt werden darf. Die Antwort: ja, natürlich. Es steht sogar im Gesetz. Bei "außergewöhnlichen Notsituationen" gilt die Schuldenregel nicht. Die Frage wird nur sein, ob ein Land nicht durch solide und nachhaltige Finanzpolitik für solche Ereignisse vorsorgen könnte.

(brö)
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