Wärmewende Stadtwerkeverband fordert späteres Startdatum für Heizungstausch

Berlin · Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) macht sich für eine Verschiebung der Regelungen zum Heizungstausch um ein Jahr auf den 1. Januar 2025 stark.

Stadtwerkeverband fordert Verschiebung der Heizungstauschs-Verpflichtung.

Stadtwerkeverband fordert Verschiebung der Heizungstauschs-Verpflichtung.

Foto: dpa/Marcus Brandt

Es sei zwar richtig, dass die Bundesregierung an den gesetzlichen Grundlagen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung arbeite, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Dieses Ziel muss bis 2045 erreicht werden, daran ist nicht zu rütteln.“ Dafür sei die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ein zentraler Baustein - weitere fehlten allerdings. Nötig seien ein Gesetz für die kommunale Wärmeplanung und ein effektiver Förderrahmen für die notwendigen Investitionen.

Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neueingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. Eine sofortige Austauschpflicht für Heizungen in Bestandsgebäuden gibt es nicht. Falls ein Gerät kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, gibt es Übergangsfristen. Heizkessel sollen noch bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können. Die parlamentarischen Beratungen stehen am Anfang. Die Gesetzesänderungen sollen vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Kommunale Wärmepläne ermöglichten die Nutzung von Abwärme, etwa aus Industrie, Abwasser oder aus Rechenzentren sowie die Erschließung von Erdwärme oder klimafreundlicher grüner Gase, betonte Liebing. Dadurch, dass die Bundesregierung mit dem GEG Regelungen für Einzelgebäude vorziehe, über die kommunale Wärmeplanung aber erst später entscheiden wolle, drohe ein „Regelungswirrwarr“. Zudem sei die Förderung für Hausbesitzer und Netzbetreiber noch unklar, was „maximale Verunsicherung“ auslöse.

Liebing plädierte deswegen für eine Verschiebung zurück auf das ursprünglich im Koalitionsvertrag vorgesehene Startdatum 1. Januar 2025. „Unser Vorschlag ist: gemeinsame Beratung von GEG und Gesetzgebung zur kommunalen Wärmeplanung in der zweiten Jahreshälfte 2023. Inkrafttreten des GEG zum 1. Januar 2025 - wie ursprünglich im Koalitionsvertrag vorgesehen“, sagte Liebing. „Dadurch kann das GEG auf die Wärmepläne Bezug nehmen.“

(PS/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort