Bund der Steuerzahler "Politikerpensionen müssen reformiert werden"

Hamburg · Nach der neuerlichen Entscheidung im Rechtsstreit über die Pension des ehemaligen Bundesfinanzministers Hans Eichel (SPD) fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) eine grundlegende Reform der Politikerversorgung.

 Der Fall des ehemaligen Finanzministers Hans Eichel hat den Bund der Steuerzahler auf den Plan gerufen.

Der Fall des ehemaligen Finanzministers Hans Eichel hat den Bund der Steuerzahler auf den Plan gerufen.

Foto: ddp, ddp

Der Fall Eichel zeige, "wie absurd und unübersichtlich das derzeitige Versorgungssystem" sei, sagte der hessische BdSt-Landesvorsitzende Ulrich Fried dem Nachrichtenmagazin "Spiegel". Als Alternative sollte deshalb ein Versorgungssystem nach dem Vorbild der Rentenkasse aufgebaut werden, in das feste Beiträge für jedes Amtsjahr eingezahlt werden, schlug Fried vor.

Eichel war in der vergangenen Woche zwar mit seiner Klage gegen die Stadt Kassel auf Pensionszahlungen für seine Zeit als Oberbürgermeister gescheitert. Er kann aber für seine Amtszeit als hessischer Ministerpräsident nun dennoch mit einem Aufschlag auf seine Pension als Bundesminister rechnen.

Regelungen in Hessen besonders großzügig

Eichel profitiere dabei von den "äußerst großzügigen Regelungen" der Politikerversorgung in Hessen, sagte Fried. So erhielten Mitglieder der Wiesbadener Landesregierung bereits nach zwei Jahren Amtszeit einen Anspruch auf relativ hohe Versorgungsbezüge, die zudem bereits nach dem 55. Lebensjahr ausbezahlt würden.

Noch üppiger sei die Versorgung kommunaler Wahlbeamter in Hessen, kritisierte Fried. Bürgermeister, Landräte und hauptamtliche Stadträte könnten schon nach einer Wahlperiode Ruhegehaltsbezüge beanspruchen - und das unabhängig von ihrem Lebensalter. Als Beispiel nannte Fried die derzeitige Umweltdezernentin von Frankfurt, die angekündigt hat, 2012 nach sechs Jahren Amtszeit auszuscheiden.

Damit habe die 39 Jahre alte Politikerin nun bis an ihr Lebensende Anspruch auf Bezüge von 3077 Euro im Monat - sofern sie nicht freiwillig eine andere Arbeit annehme. Eine solche Summe sei im gesetzlichen Rentensystem selbst nach 40 Beitragsjahren nicht erreichbar, sagte Fried.

(APD)
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