Siebeneinhalb Jahre eindeutig zu lang Karlsruhe rügt überlange Dauer von Strafverfahren

Karlsruhe (rpo). Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss gerügt, dass die Dauer mancher Strafverfahren zu lange seien. Siebeneinhalb Jahre seien selbst bei komplizierten Fällen eindeutig zu lang, mahnten die Karslruher Richter.

Je länger sich ein Verfahren wegen staatlich verschuldeter Verzögerungen hinziehe, desto schneller müsse es zu einem Ende gebracht werden. (Aktenzeichen: 2 BvR 153/03 - Beschluss vom 25. Juli 2003)

Hintergrund ist ein Urteil gegen einen Mann aus Niedersachsen. Dieser hatte Verfassungsbeschwerde gegen die überlange Dauer eines Strafverfahrens gegen sich eingelegt. Das Landgericht Oldenburg hatte ihn im Juni 2002 wegen Betrugs und Verleitung zu Börsenspekulationen zur Zahlung einer Geldstrafe von 18 000 Euro verurteilt. Ein erstes, schärferes Urteil aus dem Jahr 2000 war vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Die Straftaten des Mannes stammen aus den Jahren 1991 und 1992.

Dieser machte in seiner Beschwerde geltend, das überlange Strafverfahren habe zu schweren physischen, psychischen und zeitlichen Belastungen geführt. Die Karlsruher Richter urteilten, das Recht des Beschuldigten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren sei verletzt worden. Die Verurteilung halte in ihrem Strafausspruch einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand. Das Verfahren wurde an der Landgericht Oldenburg zurückverwiesen. Dort wird man sich nun erneut mit dem uralten Fall beschäftigen müssen.

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