Grundrechte-Report Neue Gefahren für die Freiheitsrechte

Berlin · Die Corona-Krise hat sich in Teilen auch als Gerechtigkeits-Krise herausgestellt. Der Pianist Igor Levit machte bei der Vorstellung des aktuellen Grundrechte-Reports auf neue Herausforderungen und Gefährdungen aufmerksam.

 Der Pianist Igor Levit bei einem Auftritt in Leipzig (Archivfoto).

Der Pianist Igor Levit bei einem Auftritt in Leipzig (Archivfoto).

Foto: dpa/Jan Woitas

Von Gregor Mayntz

Berlin Die Corona-Krise hat eine neue Art der Gefährdung der Grundrechte sichtbar gemacht: Deren Vereinnahmung durch Extremisten. Darauf hat der renommierte und auch politisch engagierte Pianist Igor Levit aufmerksam gemacht, als er am Dienstag in Berlin die 24. Ausgabe des Grundrechte-Reports von Bürger- und Menschenrechtsorganisationen vorstellte. Es habe in der Corona-Krise sicherlich Einschränkungen von Grundrechten gegeben; dieses Vorgehen sei jedoch transparent begründet worden. Im Gegensatz dazu missbrauchten viele, die selbst die Grundrechte mit Füßen träten, die Corona-Krise für ihre Zwecke. Es sei „gefährlich“, so Levit, wenn Neofaschisten sich gesellschaftlich berechtigt sähen, Grundrechte zu interpretieren.

Levit bildete eine Brücke zwischen dem Report, der auf Untersuchungen und Betrachtungen von Beispielen für Grundrechtsverletzungen im Jahr 2019 beruht, und der aktuellen Situation. Selten zuvor war das Bewusstsein für die Bedrohung von Freiheitsrechten so stark entwickelt wie in den Monaten der coronabedingten Kontakt-, Berufs-, Reise-, Schul- und Freizeitbeschränkungen. Für Levit bleibt es schwer erträglich, dass viele diese Einschränkungen lediglich als „ärgerliche Unterbrechung ihres Jetset-Lebens“ empfunden hätten. Die Corona-Krise habe sich für viele Mieter dagegen auch als Gerechtigkeits-Krise dargestellt.

Einen Schwerpunkt legten die Herausgeber des aktuellen Reportes auf das Thema Wohnen. Auf der einen Seite kritisieren die Autoren, dass das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung offenbar für viele Migranten nicht mehr gelten soll. Auf der anderen Seite betrachtet der Report den noch nie angewendeten Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Vergemeinschaftung von Grund und Boden regelt. Er bildet den Hintergrund für eine Bürgerinitiative, die in Berlin ein Wohnungsunternehmen enteignen will. Für sie sprach die Mieterin, Rentnerin und Aktivistin Ingrid Hoffmann bei der Präsentation der Studie ihr Bedauern aus, dass die rechtliche Zulässigkeit des Vorstoßes nun schon seit vielen Monaten vom Senat geprüft werde.

Hoffmann bildete einen originellen Vergleich auf einer Veranstaltung, die das Auseinanderklaffen von Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit beklagt. Sie meinte, sie könne mit dem Vorwurf, ihre Bürgerinitiative zur Enteignung sei ein Stück DDR, gut leben, schließlich habe das Recht auf Wohnen in der DDR-Verfassung gestanden, und das sei auch für das Grundgesetz „sehr, sehr wünschenswert“.

Die Krankenpflegerin Ulla Hedemann widmete sich dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das auch in der Corona-Krise im Mittelpunkt vieler Debatten steht. Offen schilderte sie die gegensätzlichen Auswirkungen im Medizinbereich: Wer Leben rette, gerate gerade in der Intensivmedizin immer wieder auch in Situationen, in denen er schade. Aus Sicht der Praktikerin beklagte sie die Ausrichtung des Gesundheitssystems an der Wirtschaftlichkeit. Dadurch würden immer wieder neue Anreize geschaffen, etwa wenn ein Kaiserschnitt einer normalen Geburt vorgezogen werde, weil er besser planbar und einträglicher sei.

Der 233 Seiten umfassende Report wird häufig auch als „alternativer Verfassungsschutzbericht“ bezeichnet. Er stellt Originalvorgaben des Grundgesetzes deren bedenkliche und häufig auch beschämende Umsetzung durch Behörden und staatliche Institutionen gegenüber. So betrachten die Autoren das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Zusammenhang mit der Seenotrettung, der Behandlung in der Psychiatrie, den Taserwaffen bei der Polizei und den Einsätzen von Kampfdrohnen im Jemen.

Levit warnte vor einen unbedachten Umgang mit der Sprache. Sprachliche Entgrenzung gehe mit politischer Entgrenzung Hand in Hand. Vor diesem Hintergrund müssen sich die Autoren des Reportes allerdings auch fragen lassen, warum sie Begriffe von Feinden der parlamentarischen Demokratie verwenden und im Zusammenhang mit den Migrationsgesetzen den Bundestag als „Abnickbude“ klassifizieren.

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