Tierschutz Grüne halten Ferkel-Kastration ohne Betäubung für verfassungswidrig

Berlin · Die Bundesregierung will die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung für weitere zwei Jahre erlauben - dagegen laufen Tierschützer Sturm. Die Grünen halten das Vorhaben sogar für verfassungswidrig.

 Ein etwa zehn Tage altes Ferkel (Archiv).

Ein etwa zehn Tage altes Ferkel (Archiv).

Foto: dpa/Holger Hollemann

Die Grünen halten die von der großen Koalition geplante Fristverlängerung der betäubungslosen Kastration um zwei Jahre für verfassungswidrig und stützen sich dabei auf den Mannheimer Strafrechtler Jens Bülte. Der Agrarexperte der Grünen im Bundestag, Friedrich Ostendorff, sagte unserer Redaktion, Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU)  müsse aus ihrer „Duckhaltung“ kommen und die geltende Gesetzeslage anerkennen. Bülte sagte: „Die Bundesregierung muss es bei dem bestehenden Verbot ab 1. Januar 2019 belassen, da der im Grundgesetz verankerte Tierschutz anders nicht gewährleistet wird.“ Schon nach einem Bericht der Bundesregierung von 2016 stünden ausreichende Alternativen zur Verfügung, Ferkel nicht ganz ohne Betäubung zu kastrieren. 

Der Gesetzgeber hatte der Landwirtschaft fünf Jahre Zeit gewährt, sich auf die Kastration der Ferkel mit Betäubung vorzubereiten. Bülte sagte, im ursprünglichen Regierungsentwurf von 2012 sei das Verbot für 2017 vorgesehen gewesen. Die Frist sei mit dem Hinweis bis 2019 verlängert worden, dass Tierschutz stets im Einklang mit Wirtschaftlichkeit stehen müsse. „Wenn man sich auf einen Zeitrahmen geeinigt hat, muss daran festgehalten werden, wenn es keine signifikanten Änderungen gibt. Und es sind keine Gründe ersichtlich, von der Vereinbarung abzuweichen.“

Gegen die Fristverlängerung könne mit einer abstrakten Normenkontrollklage vorgegangen werden. Sie erfolge losgelöst vom konkreten Einzelfall und überprüfe die Vereinbarkeit der Fristverlängerung mit der Verfassung allgemein. „Der Gesetzgeber hat eine Schutzpflicht gegenüber jedem einzelnen Tier. Die einen Normenkontrollantrag stellende Partei müsste darlegen, dass nur das Verbot diesem Schutzauftrag gerecht wird. Das sind sehr hohe Anforderungen. Aber aussichtlos ist dieser Weg nicht.“ Einen Antrag auf eine Normenkontrollklage kann nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages stellen.

Ostendorff, sagte: „Die Bewertung von Professor Bülte ist klar und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Der Verlängerung der betäubungslosen Kastration, wie sie von SPD und Union angestrebt wird, fehlt die verfassungsrechtliche Rechtfertigung.“ Er mahnte ferner: „Je weniger Tiere gehalten werden, desto teurer ist die Anschaffung eines Betäubungsgeräts. Denn bei gleichem Preis kann es für 10 oder 1000 Ferkel genutzt werden. Wir wollen keine Landwirtschaft, in der die kleinen Betriebe aufgeben und nur die großen, industriellen Anlagen überleben können."

(kd )
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