Kolumne zur Meinungsfreiheit Respekt! ... wirklich?

Die Gedanken sind frei, unbedingt. Aber Rücksicht hat trotzdem ihre Grenzen.

 In ihrer Rede steckte viel Bemerkenswertes: Jan und Aleida Assmann, Friedenspreisträger des Deutschen Buchhandels, am Sonntag in der Paulskirche.

In ihrer Rede steckte viel Bemerkenswertes: Jan und Aleida Assmann, Friedenspreisträger des Deutschen Buchhandels, am Sonntag in der Paulskirche.

Foto: dpa/Arne Dedert

Aleida und Jan Assmann sind ein großartiges Paar: einerseits als Wissenschaftler – wer wissen will, wie kollektive Erinnerung funktioniert, etwa staatliches Gedenken, der lese bei den beiden nach. Großartig sind die Anglistin und der Ägyptologe aber auch als Friedenspreisträger 2018 des Deutschen Buchhandels. Ihre Preisrede am Sonntag enthielt viel Bemerkenswertes – und eine Provokation: „Nicht jede Gegenstimme verdient Respekt“, sagte Aleida Assmann.

Wie? Was? Nicht? Ist Respekt etwa nicht die Universaltugend der Demokraten? Nein, ist er nicht. Respekt, wörtlich: Rücksicht, verdient, wer sich innerhalb des Konsenses der Demokraten bewegt. Wer also nicht pauschal Menschen diffamiert oder gar der Gewalt das Wort redet. Oder, in Aleida Assmanns Worten: Den Anspruch auf Respekt verliere, wer „darauf zielt, die Grundlagen für Meinungsvielfalt zu untergraben“.

Wenn das in strafbarer Form passiert, ist es offenkundig, dass Respekt falsche Rücksicht wäre; notwendig ist Strafbarkeit dafür nicht. Denn was tolerabel ist, unterliegt auch gesellschaftlicher Übereinkunft. Im Zweifelsfall zeigt breite Empörung, dass etwas einer Mehrheit als nicht hinnehmbar gilt, Stichwort: „Vogelschiss“.

Und jetzt soll nur niemand „Meinungsdiktatur!“ quaken. Im Rahmen der Gesetze darf bei uns jeder jeden Unsinn verbreiten; er darf sogar denken, dass man diesen Staat bekämpfen sollte, ob nun mit rechts- oder linksextremer Begründung. Er darf es nur nicht unternehmen.

Faschismus sei keine Meinung, sondern ein Verbrechen – so skandieren Linke gern. Dabei ist Faschismus zunächst mal genau das: eine Meinung. Das Grundgesetz schützt sogar die Meinungsfreiheit zum Beispiel der Faschisten, aber auch der militanten Antifa. Bloß: Respekt haben beide dafür noch lange nicht verdient.

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