Begnadigung von Ex-RAF-Terrorist Bundespräsident Köhler berät über Schicksal Christian Klars

Berlin (RPO). Nachdem sich der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar mit einem weiteren Brief an Bundespräsident Horst Köhler gewandt hatte, berät dieser nun im kleinen Kreis über dessen Begnadigung. Dazu kam auch der Sohn des von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, der Chemie-Professor Michael Buback, nach Berlin.

Michael Bubach bestätigte, dass er Hinweise habe, dass Klar nicht am Mord seines Vaters beteiligt war. "Ich habe die Auskunft bekommen, dass weder Christian Klar noch Knut Folkerts auf dem Motorrad saßen", von dem aus sein Vater 1977 erschossen wurde, sagte Buback dem Sender. Diese Informationen prüft inzwischen auch die Bundesanwaltschaft, wie Justizministerin Brigitte Zypries mitteilte.

Köhler hat über ein Gnadengesuch Klars zu entscheiden. Auf Bewährung könnte der frühere Terrorist frühestens 2009 entlassen werden. Köhler gab keinen Kommentar dazu ab, wann er sich zu dem Gnadengesuch äußern wird.

Klar wandte sich inzwischen noch einmal an Köhler, um sein Gnadengesuch voranzutreiben, wie der "Tagesspiegel" meldete. Klar habe seine Beweggründe für das umstrittene Grußwort für die Rosa-Luxemburg-Konferenz präzisiert, das ihn als unverbesserlichen Hardliner erscheinen ließ. Der 54-Jährige hatte im rhetorischen Stil ehemaliger RAF-Kommandoerklärungen eine herbe Imperialismuskritik geübt.

Laut "Tagesspiegel" zeigt sich Klar im Brief an Köhler von der Heftigkeit der Debatte irritiert. Er verweise darauf, dass sein Grußwort auf persönlichen Wunsch des ehemaligen PDS-Bundestagsabgeordneten Heinrich Fink verfasst worden sei. Fink war es, der den Text auf der Konferenz vorgelesen hatte.

Zypries sagte in Berlin, die Bundesanwaltschaft wolle mit dem Informanten von Michael Buback über den RAF-Anschlag auf dessen Vater am 7. April 1977 reden. Die Karlsruher Behörde wisse seit einigen Tagen, dass "jemand bei Herrn Buback vorstellig geworden ist und bestimmte Dinge erzählt hat". Klar war 1985 wegen Mittäterschaft an der Ermordung Bubacks verurteilt worden.

Grass für Besuch Köhlers bei Klar

Der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Klaus Pflieger, geht davon aus, dass die Mindestverbüßdauer Klars mit 26 Jahren gerechtfertigt sei. Dieses Strafmaß basiere bereits auf der Annahme, dass Klar nicht der Schütze bei der Ermordung Bubacks gewesen sei, sagte er im Deutschlandfunk. Eine völlig neue Situation könnte sich dann ergeben, wenn Klar nichts mit der Ermordung Bubacks zu tun gehabt hätte.

Literaturnobelpreisträger Günter Grass sprach sich dafür aus, dass Köhler Klar im Gefängnis besuchen solle. Dann könnte er aus eigener Anschauung eine Entscheidung treffen, die dann allseits akzeptiert werden sollte, sagte Grass den "Stuttgarter Nachrichten" (Donnerstagausgabe).

(ap)
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