Tipps für Eltern Kinder dürfen bei Schnee zu Hause bleiben

Düsseldorf · Wenn es schneit, machen sich viele Eltern Sorgen, ob ihre Sprösslinge auch sicher in der Schule ankommen. Einfach ausfallen lassen dürfen Kinder und Jugendliche den Unterricht aber nicht.

In Deutschland gilt Schulpflicht. Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche am Unterricht teilnehmen müssen und Eltern dazu verpflichtet sind, dies sicherzustellen. Bei starkem Schneefall oder Glatteis dürfen Eltern ihren Kindern aber erlauben, den Tag über zu Hause zu bleiben. Ausschlaggebend dafür ist die Tatsache, dass aufgrund der Witterung ein sicherer Schulweg nicht garantiert ist und die Schüler möglicherweise verletzt werden könnten. Die Eltern müssen in diesem Fall ihrer Fürsorgepflicht nachkommen.

Bleiben die Kinder dem Unterricht fern, muss die Schule jedoch unbedingt telefonisch informiert werden. Nachteile dürfen den Schülern durch ihr Fernbleiben nicht entstehen, sie gelten als entschuldigt.

Bei extremen Wettersituationen können Schulleiter oder Landräte zudem den Eltern frei stellen, ihre Kinder zum Unterricht zu schicken. Das sogenannte "Schneefrei" gibt es in Nordrhein-Westfalen offiziell jedoch nicht.

(anch)
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