Hautcreme Uschi Glas geht in Berufung

Berlin (rpo). Im Rechtsstreit mit der Stiftung Warentest geht Schauspielerin Uschi Glas für ihre Hautcreme nun in die Berufung. Die 61-Jährige geht gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vor, dass der Stiftung Warentest ein "mangelhaft" für die Hautreme der Schauspielerin erlaubt hatte.

 Uschi Glas kämpft um das Haus, an dem ihr Herz hängt.

Uschi Glas kämpft um das Haus, an dem ihr Herz hängt.

Foto: ddp, ddp

Die Berufung wurde nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Dienstag bereits vor einigen Tagen von der Firma "4 S-Marketing" eingelegt, die das umstrittene Glas-Produkt vertreibt.

Die Stiftung Warentest hatte die "Hautnah Face Cream" vor gut einem Jahr als "mangelhaft" eingestuft. Die Creme könne Pusteln, Juckreiz oder schuppige Haut verursachen, hieß es in der Bewertung. Dagegen reichte Glas Klage ein, die aber Mitte April dieses Jahres vom Landgericht zurückgewiesen wurde.

Erste Berufungsverhandlung "auf keinen Fall vor Juli"

Nach der nun eingelegten Berufung gegen dieses Urteil wird es bis zur erneuten Verhandlung eine Weile dauern. Zur ersten mündlichen Verhandlung werde es "auf keinen Fall vor Juli" kommen, sagte die Gerichtssprecherin.

Vor Gericht hatte der Anwalt von Glas in der ersten Verhandlungsrunde argumentiert, dass die Prüfmethoden von Warentest nicht objektiv gewesen seien. Der Umsatz der Kosmetikserie der Schauspielerin sei nach dem negativen Testurteil um etwa eine Million Euro zurückgegangen. Das Landgericht befand jedoch, Warentest habe nachweisen können, dass die Prüfmethoden den Richtlinien entsprochen hätten. Fehlende Neutralität sei nicht ersichtlich.

(afp)
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