Lebenspartnerschaften ähneln der Ehe Im Volksmund heißt es Homo-Ehe

Berlin · Seit 2001 können Homosexuelle ihre Beziehung als Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Dies haben Außenminister Guido Westerwelle und sein Partner Michael Mronz vergangenen Freitag getan. Welche Rechte und Plichten damit einhergehen, zeigt folgender Überblick.

 Außenminister Guido Westerwelle und Michael Mronz gaben sich nach sieben Jahren das Ja-Wort.

Außenminister Guido Westerwelle und Michael Mronz gaben sich nach sieben Jahren das Ja-Wort.

Foto: ddp, ddp

Im Volksmund heißt es Homo-Ehe, wenn Bürger ihre gleichgeschlechtliche Beziehung als Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Sie gilt auf Lebenszeit. Die Pflichten, die sich damit verbinden, sind der Ehe gleich. Für die Rechte gilt dies nicht in allen Punkten. Seit 2001 könne sich homosexuelle Paare offiziell verpartnern. Eine Reihe von Gerichtsurteilen haben dafür gesorgt, dass sich die Rechte der Homosexuellen noch weiter an die von Eheleuten angeglichen haben.

In welchen Punkten sind eingetragene Lebenspartnerschaften den Ehen zwischen Mann und Frau gleichgestellt?

Im Grunde in allen Punkten, in denen es sozialrechtlich um die gegenseitige Fürsorge geht. Die Partner sind gegenseitig unterhaltspflichtig. Wenn also ein Partner langzeitarbeitslos ist und Hartz IV benötigt, der Andere aber gut verdient, zahlt der Staat nicht.

Wie sieht es mit dem Namensrecht aus?

Hier gelten die gleichen Regeln wie für die Ehe. Wer sich verpartnert, kann seinen Namen behalten, den Namen des anderen annehmen oder den Namen des anderen annehmen und den eigenen Geburtsnamen mit Bindestrich voranstellen. Beispiel: Herr Meyer verpartnert sich mit Herrn Huber. Herr Meyer bleibt Herr Meyer, Herr Huber nennt sich fortan Huber-Meyer.

Dürfen Homosexuelle Kinder adoptieren?

Homosexuelle Lebenspartner dürfen anders als Eheleute nicht gemeinsam Kinder adoptieren. Allerdings sind in Deutschland ja auch Adoptionen durch Einzelpersonen möglich. In diesen Fällen ist es gleichgültig, welche sexuelle Orientierung der neue Vater oder die neue Mutter haben. So konnte auch der homosexuelle Schlagersänger Patrick Lindner ein Kind adoptieren. Möglich ist zudem, dass innerhalb einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der eine Partner das Kind des anderen adoptiert.

Gelten die Steuervorteile des Ehegattensplittings für Lebenspartnerschaften?

Nein. Davon sind die Lebenspartnerschaften ausdrücklich ausgenommen. Eheleute können ihr zu versteuerndes Einkommen auf beide Köpfe verteilen und so einen niedrigeren Steuersatz erzielen, auch wenn ein Partner allein das Geld verdient. Lebenspartner, die dem Anderen Unterhalt leisten, können lediglich beantragen, bis zu 7680 Euro als außergewöhnliche Belastung vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Doch in diesem Punkt ist Bewegung. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will, dass künftig auch Lebenspartnerschaften vom Splitting profitieren. Finanzminister Schäuble (CDU) ist strikt dagegen.

Können Lebenspartner in der gesetzlichen Krankenversicherung familienmitversichert werden?

Ja. Dafür gelten die gleichen Regeln wie bei Eheleuten. Wenn ein Partner kein oder nur ein geringes Einkommen aus einem Mini-Job hat, kann er beitragsfrei bei seinem Partner mitversichert werden.

Wie sieht es beim Erbrecht aus?

Bislang waren eingetragene Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen im Nachteil. Bei der Vererbung war der persönliche Steuer-Freibetrag für den Hinterbliebenen niedriger als bei Ehepaaren. Dies hat das Verfassungsgericht in diesem Sommer als verfassungswidrig eingestuft. Es widerspreche dem Grundsatz der Gleichbehandlung, urteilten die Richter. Die Privilegierung der Ehegatten gegenüber den Lebenspartnern im Recht des persönlichen Freibetrags lasse sich nicht allein mit dem besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen, hieß es. Lebenspartner lebten "wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft". Auch Lebenspartner hätten die Erwartung, den gemeinsamen Lebensstandard halten zu können, falls ihr Partner stirbt.

Welche Regeln gelten für die Hinterbliebenenversorgung?

Lebenspartner haben Anspruch auf eine Witwenrente. Für die Beamten gibt es in den Bundesländern noch unterschiedliche Regelungen sowohl, was die Hinterbliebenenversorgung wie auch, was den Familienzuschlag für verpartnerte Beamte betrifft.

Wer schließt die eingetragene Partnerschaft?

In den meisten Bundesländern, so auch in NRW, gehen gleichgeschlechtliche Paare zum Standesamt. Dort werden sie einzeln vom Standesbeamten befragt, ob sie eine lebenspartnerschaft begründen wollen. In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmen: So sind in Baden-Württemberg die Landratsämter beziehungsweise Gemeideverwaltungen und in Thüringen die Kreis- und Stadtverwaltungen zuständig. In Bayern sind es Standesämter oder Notare. Die Ausnahmeregelungen, die in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen sind, hatten die Länder vorgenommen, die die Lebenspartnerschaft nicht allzu eng an die Ehe angleichen wollten.

Wie stehen die Kirchen zur gleichgeschlechtlichen Ehe?

Die meisten evangelischen Landeskirchen in Deutschland, so auch die evangelische Kirche im Rheinland, sind bereit, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen. In der katholischen Kirche ist dies nicht möglich. Doch der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, zeigt Liberalität. Er habe zwar als "Christ und Katholik das Ideal von Ehe und Familie". Aber "wenn es Menschen mit dieser Veranlagung gibt, kann der Staat entsprechende Regelungen treffen".

Können Lebenspartnerschaften geschieden werden?

Ja. Es gelten die gleichen Regeln und Fristen wie bei Ehen. Bei Lebenspartnerschaften spricht man von Aufhebung.

Wie sieht es in anderen Ländern aus?

Weltweit gibt es viele Länder mit Regelungen zu Ehen oder Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare. Ehen sind beispielsweise in Spanien, Schweden, den Niederlanden und Argentinien möglich. Partnerschaften wie in Deutschland können in Großbritannien, Österreich und Finnland geschlossen werden. Solche Modelle gibt es auch in einzelnen US-Staaten und Teilen Australiens.

(RP)
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