VW-Affäre Bewährungsstrafe für Ex-Manager Schuster

Wolfsburg (RPO). Fünf Jahre nach Bekanntwerden der VW-Affäre um Schmiergeldzahlungen und Lustreisen hat das Amtsgericht Wolfsburg den ehemaligen Skoda-Personalvorstand Helmuth Schuster zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Richter Alexander Wiesner sprach den 56-jährigen Ex-Manager am Dienstag der Bestechlichkeit, Untreue und Beihilfe zum Betrug schuldig.

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Foto: ddp

Als Bewährungsauflage habe Schuster in 15 Monatsraten einen Geldbetrag von insgesamt 15.000 Euro zu zahlen, sagte der Richter. Das Urteil ist rechtskräftig. Staatsanwalt und Verteidiger verzichteten nach der Verkündung auf Rechtsmittel.

Als Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall wertete der Richter eine Überweisung von 100.000 Euro durch einen indischen Geschäftspartner von VW an den Angeklagten. Angesichts des hohen Gehalts des Managers sei eine solche Selbstbedienung besonders verwerflich und mit einer Einzelstrafe von acht Monaten zu ahnden, betonte Wiesner. Das Geld hatte Schuster 2005 erhalten, nachdem er dem indischen Gechäftsmann ein geplantes Joint Venture mit VW schriftlich bestätigt hatte. Für das Geld habe er sich anschließend einen Lamborghini gekauft, sagte der Richter.

Eine Einzelstrafe von sechs Monaten verhängte der Richter für einen Anstellungvertrag, den Schuster im Mai 2003 mit der Lebensgefährtin des Betriebsratsbetreuers bei VW, Klaus-Joachim Gebauer, abgeschlossen hatte. Die Frau erhielt bis Ende 2004 insgesamt rund 50.000 Euro Entgelt von Skoda Deutschland, ohne dafür Arbeitsleistungen zu erbringen. Ihre Anstellung durch Schuster sei als Untreue zu werten, auch wenn Skoda Auto SA Tschechien, für die Schuster tätig war, die 50.000 Euro nie an Skoda Deutschland erstattet habe.

Als Beihilfe zur Untreue wertete der Richter eine Reise von Schuster, Gebauer, dem Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert und Partnerinnen auf VW-Kosten auf die indischen Andaman-Inseln. Als Beihilfe zum Betrug stufte er einen Bordellbesuch von Schuster, Gebauer und einem VW-Arzt in Prag ein, den der Mediziner VW in Rechnung stellte. Beide Taten ahndete er mit Geldstrafen von 90 und 30 Tagessätzen.

Ex-Manager soll noch berufliche Zukunft haben

Bei der Bildung der Gesamtstrafe folgte der Richter dem Antrag der Verteidigung, unter einer einjährigen Bewährungsstrafe zu bleiben, um dem Angeklagten eine weitere berufliche Tätigkeit als Geschäftführer nicht zu verbauen. "Es kann nicht Aufgabe des Gerichts sein, hier auf kalten Wege ein faktisches fünfjähriges Berufsverbot zu verhängen", sagte er.

Verteidiger Ferdinand Gillmeister hatte zuvor den gegen seinen Mandanten erlassenen Strafbefehl unter der Bedingung akzeptiert, dass eine Bewährungsstrafe unter einem Jahr ausgesprochen werde. Er verwies auf die lange Dauer des Ermittlungsverfahrens, die ausgiebige Berichterstattung über die Affäre, den Jobverlust und die wirtschaftlichen Nachteile, die der Angeklagte habe hinnehmen müssen.

Da die Verteidigung den sachlichen Inhalt des Strafbefehls akzeptierte, verzichtete der Richter auf eine Beweisaufnahme. Staatsanwalt Daniel Facca forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr für den Angeklagten. Der Prozess war notwendig geworden, weil Schuster gegen einen Strafbefehl über ein Jahr auf Bewährung Widerspruch eingelegt hatte. Da das Verfahren auf den Strafbefehl zurückging, musste Schuster nicht persönlich vor Gericht erscheinen.

Letzter Prozess wegen Affäre im Januar 2012

Die VW-Affäre war im Juni 2005 mit dem Vorwurf ins Rollen gekommen, Skoda-Manager Schuster habe sich mithilfe eines Geflechts von Tarnfirmen auf VW-Kosten bereichert. Erst anschließend gerieten Zuwendungen an und Reisen von Betriebsräten in den Mittelpunkt. Von der 100.000-Euro-Zahlung aus Indien abgesehen spielten die ursprünglichen Vorwürfe vor dem Gericht in Wolfsburg keine Rolle mehr. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig ermitteln indische Behörden noch gegen den Ex-Manager. Ein Rechtshilfeersuchen an Indien habe aber keine weiteren verwertbaren Erkenntnisse erbracht, sagte Oberstaatsanwalt Joachim Geyer.

Wegen der VW-Affäre wurde ursprünglich gegen insgesamt 14 Beschuldigte ermittelt. Als Haupttäter wurden Ex-Betriebsratschef Volkert, der ehemalige VW-Personalvorstand Peter Hartz und Betriebsratsbetreuer Gebauer verurteilt. Nach Angaben von Geyer ist nun noch ein Verfahren aus der Affäre anhängig. Die ehemalige Freundin von Volkert hatte 2008 Widerspruch gegen einen Strafbefehl über eine Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen Beihilfe zur Untreue eingelegt. Über den Strafbefehl wolle das Amtsgericht Wolfsburg wegen der langen Ladungsfristen für die in Brasilien lebende Angeklagte im Januar 2012 verhandeln, sagte der Oberstaatsanwalt.

(DDP/jre)
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