Klage-Ansturm in Karlsruhe Mehr als 65 Verfahren wegen Bundes-Notbremse beim Verfassungsgericht

Karlsruhe · Noch ist unklar, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sein könnte. Auch ist nicht klar, ob Kläger durch die Instanzen gehen müssen. Auch die FDP reichte am Montag eine entsprechende Klage ein.

 Menschen gehen hinter einem Schild mit der Aufschrift "Bundesverfassungsgericht" vorbei. (Archivfoto)

Menschen gehen hinter einem Schild mit der Aufschrift "Bundesverfassungsgericht" vorbei. (Archivfoto)

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Beim Bundesverfassungsgericht sind mittlerweile mehr als 65 Verfahren wegen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes anhängig. Eine genaue Angabe über die aktuelle Zahl der Eingänge sei nicht möglich, weil ständig neue hinzukommen könnten, teilte ein Sprecher am Montag in Karlsruhe mit. Er machte keine Angaben dazu, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sein könnte. Unklar ist zudem, ob Kläger zunächst Verwaltungsgerichte anrufen und sich dann durch die Instanzen klagen müssen.

Bundestag und Bundesrat hatten die umstrittene Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes vergangene Woche abgesegnet. Sie sieht bundeseinheitliche Regeln für Regionen vor, in denen bestimmte Corona-Kennzahlen überschritten werden. Demnach gelten unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr in Städten oder Kreisen, in denen binnen einer Woche 100 oder mehr Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner festgestellt werden. An den Regeln, die einen Flickenteppich verhindern sollen, gibt es viel Kritik.

Manche Klagen richten sich gegen das gesamte Maßnahmenpaket, andere nur gegen einzelne Punkte. Unter den Klägern sind die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Politiker verschiedener Parteien und Anwälte. Die FDP reichte ihre Verfassungsbeschwerde im Laufe des Montags in Karlsruhe ein. Sie hatte wiederholt erklärt, Maßnahmen wie eine Ausgangssperre und andere Eingriffe in Grundrechte seien unverhältnismäßig und teils auch wirkungslos.

(chal/dpa)
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