Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr Im Kreis Wesel gilt ab Samstag eine Ausgangssperre

Kreis Wesel · Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen gilt im Kreis Wesel von Samstag an eine Ausgangssperre. Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr müssen sich Personen in einer Wohnung oder Unterkunft befinden. Aber es gibt Ausnahmen.

 Wie hier in Remscheid gilt ab Samstag auch im Kreis Wesel eine Ausgangssperre (Symbolbild).

Wie hier in Remscheid gilt ab Samstag auch im Kreis Wesel eine Ausgangssperre (Symbolbild).

Foto: Jürgen Moll

Im Kreis Wesel treten am Samstag, 24. April, mehrere Einschränkungen in Kraft. Dazu gehört auch eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages. „Personen müssen sich in dieser Zeit innerhalb einer Wohnung oder Unterkunft befinden“, teilte der Kreis Wesel am Freitag mit. „Ausnahmen bestehen unter anderem bei medizinischen Notfällen und Wegen zur Arbeit.“ Bis 24 Uhr sei auch Sport alleine im Freien erlaubt.

Hintergrund ist das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes, das am Freitag in Kraft getreten ist. Es regele unter anderem die Vorgaben für Kreis und kreisfreie Städte, deren Sieben-Tage-Inzidenz festgelegte Schwellenwerte überschreitet, erklärte der Kreis Wesel. Das Gesetz sieht zum Beispiel eine Ausgangssperre für den Fall vor, dass die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Im Kreis Wesel ist dieser Schwellenwert vor knapp zwei Wochen überschritten worden. Am Freitag lag die Inzidenz bei 162,2.

Der Bundestag hatte am Mittwoch eine bundesweit einheitliche „Corona-Notbremse“ beschlossen. Die Neufassung des Infektionsschuztgesetzes sieht erstmals bundeseinheitliche Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Schließung von Geschäften und Schulen vor. Der Bundesrat hatte das Infektionsschutzgesetz am Donnerstag passieren lassen. Worum es im Detail geht, erfahren Sie in unserem Überblick.

(wer)
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