Corona-Verordnungen Gericht kippt Berliner Sperrstunde

Berlin · Das Berliner Verwaltungsgericht hat die wegen der Corona-Pandemie vom Senat beschlossene Sperrstunde in der Hauptstadt gekippt.

 Eine Bar in Berlin-Friedrichshain. Die nächtliche Sperrstunde für Restaurants und Bars von 23 bis 6 Uhr wurde nun vom Berliner Verwaltungsgericht gekippt.

Eine Bar in Berlin-Friedrichshain. Die nächtliche Sperrstunde für Restaurants und Bars von 23 bis 6 Uhr wurde nun vom Berliner Verwaltungsgericht gekippt.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Das Berliner Verwaltungsgericht hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Sperrstunde für Berliner Gastronomiebetriebe nicht rechtens ist. Die Entscheidung gilt vorerst nur für die elf Antragssteller, wie das Gericht am Freitag auf Anfrage mitteilte. Die Sperrstunde war am 10. Oktober in Kraft getreten. Zwischen 23 und 6 Uhr mussten Gastronomiebetriebe schließen. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Berliner Senat am 6. Oktober gefasst.

Die Maßnahme verfolge zwar das legitime Ziel, die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verringern. Die Prüfung der Maßnahme habe aber ergeben, dass sie "für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens" nicht erforderlich sei, erklärte das Gericht.

Das Alkoholausschankverbot, ebenfalls Teil der Verordnung, wurde von den Antragsstellern nicht angefochten und gilt weiterhin. Deshalb sei auch die Gefahr einer alkoholbedingten "Enthemmung" nicht gegeben. Gastwirten könne nicht pauschal unterstellt werden, dass sie Vorgaben nicht einhielten.

Ob die Sperrstunde auch für andere Gastronomiebetriebe kassiert würde, wollte ein Sprecher des Gerichts auf Nachfrage nicht bestätigen. Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Einspruch eingelegt werden. "Wenn die Entscheidung rechtskräftig ist, haben wir Klarheit für alle", sagte der Gerichtssprecher.

(june/dpa/AFP)
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