Verletzung von Kinderrechten Vatikan wehrt sich gegen Kritik von UN-Komitee

Vatikanstadt/Genf · Der Vatikan wehrt sich gegen Kritik des UN-Kinderrechtskomitees (UNCRC) am Umgang der katholischen Kirche mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger. Einige der vom Komitee in Genf veröffentlichten Forderungen seien eine Einmischung in die kirchliche Lehre über die Würde des Menschen und in die Religionsfreiheit, erklärte das vatikanische Presseamt am Mittwoch.

Details werden nicht genannt. Der Heilige Stuhl bekenne sich zu seiner Verpflichtung, die Kinderrechte gemäß der von ihm unterzeichneten UN-Kinderrechtskonvention und der religiös-moralischen Werte der katholischen Lehre zu verteidigen, heißt es weiter.

Der Vatikanvertreter beim Büro der Vereinten Nationen in Genf, Erzbischof Silvano Maria Tomasi, äußerte im Interview mit Radio Vatikan den Verdacht, die Stellungnahme des Komitees zum jüngsten Kinderschutzbericht des Heiligen Stuhls sei bereits vor dessen Sichtung vorbereitet gewesen. Die Beurteilung sei nicht auf der Höhe der aktuellen Situation. Sie berücksichtige nicht die Maßnahmen, die sowohl der Vatikanstaat als auch die nationalen Bischofskonferenzen zum Schutz von Minderjährigen gegen Missbrauch längst ergriffen hätten. Damit erweise das Komitee den Vereinten Nationen keinen guten Dienst, so der Vatikandiplomat.

Das UN-Komitee hatte am Mittwoch den jüngsten Kinderschutzbericht des Heiligen Stuhls als unzureichend kritisiert. Einige notwendige Maßnahmen fehlten bislang, so die UN-Experten in ihrem Prüfbericht.
Sie bemängelten, in der Praxis könnten Sexualstraftäter in der katholischen Kirche straflos bleiben. Das Komitee forderte den Heiligen Stuhl auf, das Kirchenrecht in Übereinstimmung mit der UN-Konvention zum Schutz von Kindern zu bringen.

Einige Bestimmungen des katholischen Kirchenrechts entsprächen nicht den Forderungen der Kinderschutzkonvention. Das betreffe insbesondere das Recht von Kindern auf Schutz vor Diskriminierung, Gewalt und allen Formen sexuellen Missbrauchs. Der Heilige Stuhl müsse dafür sorgen, dass kirchliche Gesetze und Bestimmungen der Konvention angepasst werden. Zudem forderte das UNCRC nähere Auskünfte dazu, inwieweit Geistliche auf allen Ebenen verpflichtet seien, Missbrauchsfälle an staatliche Behörden zu melden.

Der Heilige Stuhl hatte sich als Unterzeichner der Kinderschutzkonvention erstmalig einer turnusmäßigen Evaluierung durch das UNCRC unterzogen. Am 16. Januar erörterten das UN-Komitee und Vatikan-Vertreter in Genf offene Fragen unter anderem zu Kinderpornografie, Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch und Diskriminierung von Mädchen.

(KNA)
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