Geldern Drei Jahre Jugendstrafe für 20-jährigen Trickdieb

Geldern · Wegen Raubes in sieben Fällen, Diebstahls in sechs Fällen und versuchten Diebstahls in drei Fällen verurteilte die 7. Strafkammer des Klever Landgerichtes gestern einen 20-jährigen Mann zu drei Jahren Jugendstrafe.

Der Mann, der im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommen war, hatte zwischen Mai und Juli 2013 zahlreiche Bankkunden — in der Regel ältere Frauen — an Geldautomaten im Ruhrgebiet und am Niederrhein bestohlen und ausgeraubt, unter anderem in Goch und Geldern.

Dabei lenkte er seine am Geldautomaten stehenden Opfer meist ab, indem er ihnen einen Zettel vor das Gesicht hielt. Bei Einzahlungen zog er dann blitzschnell das Bargeld aus dem Einschubfach, bei Auszahlungen wartete er ab, bis seine Opfer die Geheimzahl eingegeben hatten und wählte dann während des Ablenkungsmanövers den Maximalbetrag aus, bevor er mit dem Geld der verwirrten Bankkunden das Geldinstitut verließ. Da er seine Opfer teilweise auch mit Gewalt vom Automaten verdrängt hatte, entschied die Kammer in sieben Fällen auf Raub.

"Sie suchten sich ganz gezielt Wehrlose aus, das konnte man hier auf den Videoaufnahmen deutlich sehen. Das sind überwiegend ältere Frauen gewesen, die teilweise auch behindert waren", sagte der Vorsitzende Richter Christian Henckel bei der Urteilsverkündung im Schwurgerichtssaal des Klever Landgerichtes. Bei der Urteilsfindung sei neben dem umfassenden Geständnis zu berücksichtigen gewesen, dass die Taten teilweise erhebliche Folgen auf die Opfer der Taten gehabt haben, so der Vorsitzende.

Unfälle und Kriminalität 2013 in Duisburg
5 Bilder

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"Die Damen haben damit zu leben, das führt schon zu Beeinträchtigungen im Alltag. Viele gehen zum Beispiel nicht mehr alleine an einen Geldautomaten", so Henckel, der zudem daran erinnerte, das eine Zeugin infolge der Tat gar an Schlafstörungen leide. Auch wenn der Angeklagte sich zu dem Thema nicht äußerte, so ging die Kammer weiterhin davon aus, dass der 20-Jährige Teil einer wie auch immer organisierten Bande gewesen sei. "Wir nehmen zu Ihren Gunsten an, dass das nicht alles Ihre Idee gewesen ist und Sie da in gewisse Strukturen eingebunden waren", so Christian Henckel.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und neun Monate Jugendstrafe für den Angeklagten gefordert, die Verteidigung zwei Jahre auf Bewährung. Der Haftbefehl gegen den Mann, der bereits seit seinem 14. Lebensjahr nach Roma-Recht verheiratet ist und zwei Kinder mit seiner während des gesamten Prozesses im Zuhörerraum anwesenden Frau hat, bleibt bestehen.

(jehe)
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