Körperverletzung mit Todesfolge Gericht verurteilt Ehemann als Täter

Wülfrath/Wuppertal · Zu drei Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge wurde jetzt ein 65-jährigen Wülfrather verurteilt. Seine Frau war erstickt. Drei Monate gelten wegen der langen Verfahrensdauer als verbüßt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 Der Angeklagte (li. neben seinem Anwalt) soll in den Weihnachtstagen 2015 seine Frau erstickt haben.

Der Angeklagte (li. neben seinem Anwalt) soll in den Weihnachtstagen 2015 seine Frau erstickt haben.

Foto: Sabine Maguire

Klar war am Ende des Prozesses nur eines: Am Vormittag des zweiten Weihnachtstages 2015 hatte der Notarzt in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Nordstraße den Tod einer Frau festgestellt. Dass die Obduktion erst drei Tage später durchgeführt worden war und auch die Spurensicherung eher lückenhaft gewesen sein soll, machte es dem Gericht nach mehr als vier Jahren nicht leicht, den Ehemann als Täter zu überführen. In den Fokus der Ermittler war der Mann ohnehin erst Monate nach der nun angeklagten Tat geraten – die er bis zum Schluss leugnete.

Das Gericht sah es dennoch als erwiesen an, dass der 65-Jährige zum Erstickungstod seiner Frau beigetragen hat. Aus Sicht der Kammer gebe es ausreichend Indizien für einen gewaltsamen Tod, die nun mit der gegen ihn verhängten Haftstrafe von drei Jahren juristisch gewürdigt worden seien. Drei Monate gelten wegen der langen Verfahrensdauer als verbüßt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht hatte sich die Aufklärung des vermeintlichen Tatgeschehens nicht leicht gemacht. Gab es anfangs unter den Ermittlungsbeamten Zeugen, die den angeblich um seine Frau trauernden Angeklagten entlastet hatten, so scheint die Kammer am Ende von dessen Tatbeteiligung überzeugt gewesen zu sein. Dazu hatte sich der 65-Jährige in den polizeilichen Vernehmungen mit Täterwissen selbst belastet. Er hatte den Beamten von einer neu gekauften Decke berichtet – ob die in der Luftröhre der Toten gefundenen Fasern tatsächlich von besagter Decke stammen, konnte die Rechtsmedizin nicht zweifelsfrei klären. Hämatome und überdehnte Lungenbläschen würden dennoch für einen gewaltsamen Erstickungstod sprechen. Auch beim Opfer waren 1,6 Promille festgestellt worden – der Sterbeprozess soll sich über zehn Minuten hingezogen haben. Ob der Angeklagte seiner Frau nur kurz die Luft abgedrückt und dann im Alkoholrausch zwar von ihr abgelassen, aber die Decke auf ihrem Gesicht belassen hat, konnte nicht eindeutig geklärt werden.

Zuvor hatte der Anwalt des 65-Jährigen dessen Freispruch gefordert. Aus Sicht der Verteidigung sei die Beweislage nicht ausreichend gewesen, um dem Mandanten die ihm vorgeworfene Tat zweifelsfrei nachweisen zu können. Aus dessen Umfeld war im Prozessverlauf zu hören, dass er den Tod seiner Frau lange betrauert habe und in eine Abwärts-Spirale hineingeraten sei. Er habe nur noch getrunken, von morgens bis abends.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort