Wegberg/Mönchengladbach Urteil: 13 Jahre Haft wegen Totschlags

Wegberg/Mönchengladbach · Der Angeklagte (44) tötete in Wegberg seine Lebensgefährtin mit einem Küchenmesser und zündete hinterher deren Haus an, um die Spuren zu verwischen. Deshalb wurde er auch wegen besonders schwerer Brandstiftung verurteilt.

 Blumen und Kerzen vor dem Haus, in dem sich das Drama abgespielt hat.

Blumen und Kerzen vor dem Haus, in dem sich das Drama abgespielt hat.

Foto: HEC (ARCHIV

Nach einem wochenlangen Prozess vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht wurde gestern das Urteil verkündet: Es lautet auf 13 Jahre Haft. Der 44-jährige Angeklagte hatte nach anfänglichem Zögern durch seine Verteidigerin eine Erklärung abgegeben. Am Abend des 19. Novembers 2016 sei es zwischen ihm und seiner Lebensgefährtin zum Streit gekommen, weil sie sich von ihm trennen wollte und er sich eine Wohnung suchen sollte. Er sei von ihr zurückgewiesen worden.

Er habe sie umarmen wollen. Doch die Partnerin habe ihn beleidigt. An die Tötung könne er sich nicht erinnern. Erst, als er ein Messer in seiner Hand sah, habe er alles begriffen. Den Brand danach habe er nicht bewusst gelegt, hieß es in der Erklärung der Verteidigerin. Ihm sei eine Zigarette aus der Hand gefallen. So sei ein Schwelbrand entstanden. Diese Tatversion glaubte ihm das Gericht allerdings nicht.

Sowohl der Staatsanwalt als auch das Gericht waren überzeugt, dass der Angeklagte an dem Novemberabend nach der Tötung neben dem Kopf der Freundin im Schlafzimmer vorsätzlich ein Feuer gelegt hat. Unter dem Bett hatte der Mann Gasdosen abgestellt, angeblich nur aus Faulheit. Tatsächlich wäre dafür Platz in der Garage und in einem Abstellraum gewesen.

Nach der Urteilsverkündung ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers noch einmal ausführlich auf den Fall ein. Der Angeklagte habe die Frau im Internet kennengelernt. Der 44-Jährige zog zu ihr nach Wegberg. Doch die Frau habe sich nach einiger Zeit von dem Partner eingeengt gefühlt und die Trennung geplant. An den eigentlichen Tötungsvorgang habe sich der Angeklagte nicht erinnert. Doch nach der Aussage der Sachverständigen stand fest, dass der Angeklagte die Frau geschlagen hatte und sie schließlich mit einem Messerschnitt durch die Kehle getötet hatte. Das Opfer hatte Hämatome an Hals und Gesicht.

Nachdem der 44-Jährige die Frau nach oben getragen und im Schlafzimmer das Feuer gelegt hatte, räumte er im Erdgeschoss auf. Außerdem schlug er ein Loch ins Glas der Eingangstür. Offenbar sollte das ein Hinweis auf einen Einbruch sein, fasste Beckers zusammen. Danach habe der Täter eine Verwandte im Krankenhaus besucht. Vor der Tat habe er sich von einer Tankstelle Alkohol besorgt. Der Alkoholkonsum habe den Angeklagten zwar enthemmt, hieß es in der Urteilsbegründung. Trotzdem sei der Mann voll schuldfähig gewesen, als er damals voller Wut über die Zurückweisung die Partnerin schlug und tötete. "Dieser Tötungsfall ist auch keineswegs eine Affekttat", war der Kammervorsitzende Lothar Beckers gestern überzeugt. Der 44-Jährige habe versucht, Spuren zu beseitigen und sich ein Alibi zu verschaffen. Das sei ihm nicht gelungen. Nach der Brandstiftung sei das Haus unbewohnbar.

Bei der Urteilsfindung hatte das Gericht das Teilgeständnis des nicht vorbestraften Angeklagten berücksichtigt. Aber es handele sich nicht um einen minder schweren Fall. Der Angeklagte reagierte auf das Urteil von 13 Jahren schweigend.

(RP)
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