Streit um hohe Abwassergebühren Zuschlag für Starkverschmutzer soll 2019 kommen

Wegberg · Die Stadt Wegberg plant die Einführung einer Starkverschmutzerzulage zum 1. Januar 2019. Das teilt Bürgermeister Michael Stock nach der nichtöffentlichen Beratung der Mitglieder des Umweltausschusses am Dienstagabend im Wegberger Rathaus mit.

 Kläranlage Wegberg: In der Mühlenstadt gibt es seit Jahren Streit wegen der vergleichsweise hohen Abwassergebühren.

Kläranlage Wegberg: In der Mühlenstadt gibt es seit Jahren Streit wegen der vergleichsweise hohen Abwassergebühren.

Foto: Michael Heckers

Das Thema Abwassergebühren ist in Wegberg ein heikles, denn es wird den Bürgern der Mühlenstadt die mit Abstand höchste Gebühr aller Kommunen im Kreis Heinsberg abverlangt. Während in Wegberg 4,42 Euro pro Kubikmeter zu zahlen sind, kostet die gleiche Leistung in der Nachbarstadt Erkelenz 1,82 Euro. Einige Bürger beklagten in diesem Zusammenhang, dass es in Wegberg keinen Starkverschmutzerzuschlag gibt und werfen der Stadt vor, einzelne Unternehmen zu Lasten der Allgemeinheit zu bevorteilen. Die Stadt weist dies zurück. Ein Bürger der Stadt zog deshalb sogar vor Gericht. Nachdem das Verwaltungsgericht Aachen seine Klage gegen den Abwassergebührenbescheid für das Jahr 2016 abgelehnt hat, wartet er jetzt auf einen Verhandlungstermin beim Oberverwaltungsgericht in Münster.

Seit Dienstagabend steht nun fest: Der Starkverschmutzerzuschlag soll kommen. Übrigens gab es den Zuschlag für Firmen, die besonders stark verschmutztes Abwasser in die Kanalisation einleiten, in der Mühlenstadt schon mal: Für das Jahr 2004 war er eingeführt worden, wurde allerdings wenig später wieder abgeschafft, weil die damalige Regelung, die einen 50 Prozent-Zuschlag vorsah, als nicht rechtssicher angesehen wurde.

Ausgangspunkt für die jetzige Entscheidung des Umweltausschusses war ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2013. Das Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen (FiW) erstellte daraufhin ein Gutachten. Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass in Wegberg ein Starkverschmutzerzuschlag zulässig, aber nicht notwendig sei. Nach der Vorstellung des Gutachtens im nichtöffentlichen Teil der Sitzung entschied der Ausschuss am Dienstagabend bei einer Gegenstimme, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, teilt Bürgermeister Stock mit. Nach seiner Einschätzung sorgt der Starkverschmutzerzuschlag für eine verursachergerechte Verteilung der Kosten. "Wir benötigen allerdings noch die Daten aus 2017. Mit der Einführung im Jahr 2019 geben wir den betroffenen Unternehmen jetzt über eineinhalb Jahre Zeit, technische Lösungen zu finden, um die die Verschmutzung und damit den Zuschlag erheblich zu reduzieren und so das wirtschaftlich und ökologisch sinnvollste Ergebnis zu erzielen", sagt Stock. Der Umweltausschuss habe die Verwaltung am Dienstagabend beauftragt, alle notwendigen Vorbereitungen, insbesondere die Erhebung der erforderlichen Daten zur Einführung eines Starkverschmutzerzuschlages zum 1. Januar 2019 zu treffen.

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