Viersen Laue Abende: Beschwerden über Lärm

Viersen · Der Sommer ist nicht für alle die schönste Zeit des Jahres. Für viele bedeutet er auch Ärger mit den Nachbarn. Pünktlich zu den langen warmen Abenden setzen die Streitereien um Lärm und Grillgeruch ein.

 An warmen Sommerabenden ist Grillen eine schöne Sache. Zu fortgeschrittener Stunde steigt allerdings oft der Lärmpegel, was so manchem Nachbarn gar nicht gefällt.

An warmen Sommerabenden ist Grillen eine schöne Sache. Zu fortgeschrittener Stunde steigt allerdings oft der Lärmpegel, was so manchem Nachbarn gar nicht gefällt.

Foto: cb

Ist der Sommerabend warm und einfach nur schön, dann kann die Polizei die Uhr danach stellen. Kurz nach 22 Uhr beginnen die Telefone zu klingeln. Das Problem, für das der Bürger polizeiliche Hilfe sucht, ist dabei nahezu immer das gleiche. Es handelt sich um Lärm, den der Nachbar verursacht, weil er einfach noch mit Freunden im Garten sitzt und erzählt, grillt oder gar eine Sommerparty feiert.

Nach dem Paragraf neun des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW ist von 22 bis 6 Uhr eine Nachtruhe einzuhalten. Ein jeder hat in dieser Zeit das Recht auf Ruhe und muss Störungen in Form von Lärm nicht hinnehmen. Die Problematik liegt darin, dass Menschen Lärm in der Nacht einfach anders empfinden und normale Geräusche wie Lachen, Stimmen und Musik schlicht anders wahrgenommen werden. Zudem bemerken die Verursacher meistens gar nicht, wie laut sie eigentlich sind. "Pünktlich zum Sommer registriert die Polizei daher vermehrt Anrufe von Bürgern, die sich in ihrer Ruhe gestört fühlen", weiß Harald Moyses von der Pressestelle der Kreispolizeibehörde Viersen aus Erfahrung.

An einem schönen Sommerwochenende gehen dabei rund 50 Anrufe zum Thema ruhestörender Lärm bei der Polizei ein. Auf eine gesamte Woche verteilt sind es 100 bis 120 Anrufe. Die Vorgehensweise ist immer die gleiche. Die Polizei fährt entsprechend raus und kümmert sich vor Ort darum, dass Nachbarn ihren Geräuschpegel angepasst dämpfen. Wobei es sich zunächst um eine freundliche Ermahnung handelt. Kommen die Verursacher dem nicht nach und muss die Polizei nach einer weiteren Alarmierung ein zweites Mal ausrücken, dann kann es passieren, dass zum Beispiel eine Musikanlage sichergestellt wird oder es später durch das Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid gibt. Doch all das müsste in den Augen von Moyses nicht sein. "Es ist der falsche Weg. Es geht zum Wohle einer freundschaftlichen Beziehung unter Nachbarn viel banaler", sagt er. Er empfiehlt das Gespräch über den Zaun. Statt die Polizei anzurufen, sollte ein Nachbar, der sich gestört fühlt, dem Verursacher das mitteilen und um Ruhe bitten. Wer weiß, dass er feiern möchte, sollte zudem vorher in der Nachbarschaft Bescheid sagen und entweder die Nachbarn mit einladen oder um Verständnis darum bitten, dass es an diesem einen Abend etwas lauter werden könnte. "Ein bisschen Toleranz hilft enorm weiter", bemerkt Moyses. Ein Irrglaube ist es, dass jeder einmal im Jahr eine Party feiern dürfte, ohne sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Ausnahmen gibt es nur für die Außengastronomie und für vom Ordnungsamt genehmigte Veranstaltungen. Die gerade gelaufene Fußball-Weltmeisterschaft fiel unter den Begriff Toleranzgeschichte. Was es ebenfalls nicht mehr gibt, ist die so genannte Mittagsruhe.

Und in Sachen grillen kann Moyses nur empfehlen, den Geruch beziehungsweise Qualm, der für kurze Zeit beim Angrillen mit Holzkohle entsteht, zu akzeptieren. "Das geht schnell vorbei - und ob man deswegen einen Nachbarschaftsstreit vom Zaun brechen sollte, ist sehr fraglich", sagt der Polizeisprecher. Zumal es hier keine allgemein gültigen Rechtssprechungen gibt.

Der Sommer bringt für die Polizei aber noch ein ganz anderes Problem mit: Bei warmem Wetter steigt die Zahl der Exhibitionisten. Hier sollte dann aber keiner zögern, sondern solche Vorfälle direkt der Polizei melden.

(RP)
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