Solingen Vom Arrest beeindruckt: Gericht stellt Verfahren ein

Solingen · In Heimen groß geworden, durch den Alkoholkonsum seiner Mutter während der Schwangerschaft in seiner Intelligenz behindert, gestörtes Sozialverhalten, aggressiv und dabei emotional gleichgültig - mit diesen Voraussetzungen hatte es ein heute 22-jähriger bisher nicht leicht im Leben. So kam er als Heranwachsender mit dem Gesetz in Konflikt und wurde zu Dauerrarrest verurteilt, den er im März 2013 antrat. Offenbar hat diese Maßnahme den jungen Mann so beeindruckt, dass er seit dieser Zeit nicht mehr straffällig wurde.

Wären da nicht zwei Taten im September und Oktober 2012, für die er sich gestern vor dem Jugendschöffengericht verantworten musste. Doch obwohl es sich um Körperverletzung handelte, stellte das Gericht mit Zustimmung des Staatsanwaltes das Verfahren ein. Eine Geldstrafe wäre bei dem in einem Wohnheim lebenden 22-Jährigen kaum einzutreiben, seine Betreuerin kann ihm monatlich nicht mehr als 200 Euro für Essen und Trinken zuteilen. Bei einer Verurteilung zu gemeinnütziger Arbeit sah das Gericht die Gefahr, dass er den Auflagen nur unzureichend nachkommt und so die Gefahr besteht, dass er wieder vor Gericht landet.

So kam es letztlich zu der Einstellung des Verfahrens. Diese gibt ihm die Möglichkeit, künftig ein straffreies Leben zu führen. Das ist ohnehin für den Angeklagten nicht leicht, denn er steht unter Betreuung, lebt von der Sozialhilfe und hat nur gelegentlich mal einen Job.

Die beiden zur Anklage gebrachten Taten ereigneten sich im Wohnheim, in dem er untergebracht ist, und geschahen unter Alkoholeinfluss, vermutlich bei allen Beteiligen. Einmal soll er einen Mitbewohner mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben, woraufhin dieser eine Schädelprellung erlitt. Ein anderes Mal soll er einen Mann gegen eine Tür geschubst haben, so dass dieser eine Kopfwunde davontrug.

Der Verteidiger des 22-Jährigen las für seinen Mandanten eine Erklärung vor, in der dieser die Taten zugab. Er wisse, dass er Unrecht getan habe, ließ er das Gericht wissen. Auf Anhörung der Zeugen wurde verzichtet, das Gericht vermutet, dass diese wenig Konkretes zur Aufklärung der Straftaten hätten beisteuern können.

(aki)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort