Solingen Mit der Faust Polizisten vor den Kopf geschlagen

Solingen · Der Whisky muss in Strömen geflossen sein, an diesem Abend in Ohligs im September 2014. Drei Flaschen hätten sie zu viert geleert, erzählte der 19-jährige Angeklagte vor Gericht, 1,93 Promille Blutalkoholgehalt wurden bei ihm gemessen.

Es blieb nicht beim Trinken: Die Freunde randalierten, die Polizei kam - und der Angeklagte beging jene Tat, wegen der er sich vor dem Jugendschöffengericht verantworten musste: Mit der Faust schlug er einen Polizeibeamten direkt vor die Stirn. "Es war zuviel Alkohol bei mir. Es tut mir sehr leid, was da passiert ist. Ich kann nicht erklären, was in mich gefahren ist", räumte der junge Mann seine Tat sein. Wenige Tage nach dem Vorfall hatte er sich außerdem bei dem betroffenen Polizisten persönlich entschuldigt.

Allerdings: Es ist nicht das erste Mal, dass der Solinger auffällt. 2010 konnte er einem Dauerarrest nur durch die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training entgehen. Im Juni 2013 hatte er, ebenfalls alkoholisiert, eine Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen und kaum eine Woche später die Scheibe eines Busses mit dem Nothammer zerschlagen. Für beide Taten wurde er zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung - die zum Zeitpunkt der erneuten Tat noch bestand. Dabei stellten eigentlich sowohl die Bewährungs- als auch die Jugendgerichtshilfe dem 19-Jährigen ein gutes Zeugnis aus. Sie plädierten deshalb auch für eine Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung des Urteils von 2013 bei Erhaltung der Bewährung.

"Sobald Sie anfangen zu trinken, haben Sie ein Problem, schlagen Leute, beleidigen, zerstören Sachen", sprach der Vorsitzende Richter den Angeklagten, der behauptet, seit der letzten Tat nicht mehr zu trinken, direkt an. Das Gericht verurteilte den Solinger zu einer Einheitsjugendstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, einem zweiwöchigen Dauerarrest und regelmäßigen Alkoholtests. Damit folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwaltes. "In den zwei Wochen Dauerarrest wird er merken, womit er spielt", hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer erklärt. "Dies ist die letzte Chance, beim nächsten Mal sitzen Sie schneller im Gefängnis als sie gucken können", fügte er in Richtung des Angeklagten hinzu.

(mxh)
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