Solingen Heinemann will nicht Buhmann sein

Solingen · Die Rolle des Buhmanns will er nicht haben, Sparkassendirektor Lothar Heinemann, der – wie er im Gespräch mit unserer Zeitung bestätigte – für den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband eine Musterklage gegen die gesetzlich verordnete Offenlegung seines Gehaltes führen will. Er bleibt dabei: Es habe niemanden zu interessieren, was er verdient. Die Höhe der Saläre von Sparkassen-Vorständen sei auch nicht willkürlich festgelegt worden, sondern basiere auf einer Einigung von vor zehn Jahren der drei kommunalen Spitzenverbände und den beiden Sparkassen- und Giroverbänden, erläuterte der 56-Jährige gestern.

Beklagte ist sein eigenes Geldinstitut, die Stadt-Sparkasse. Adressat der Klage ist der Vorsitzende des Sparkassenverwaltungsrates, Oberbürgermeister Franz Haug. Dass er die Musterklage führe, habe nichts damit zu tun, dass er gerade erst für fünf Jahre wieder gewählt worden sei und ihm deshalb nichts passieren könne, rückt Heinemann gerade: Es gehe schlichtweg darum, dass sowohl im Rheinland als im Münsterland einer klage, der im Obmänner-Ausschuss seines Giroverbandes sei.

"Gesetz ist verfassungswidrig"

Heinemann und seine Mitstreiter stehen auf dem Standpunkt, dass besagter Passus des neuen Sparkassengesetzes gegen Bundesrecht verstößt und damit verfassungswidrig ist. "Bereits vor meiner Vertragsverlängerung im Januar habe ich deutlich gesagt, dass ich zum einen dies klären lassen und dass ich zur Not hier weg ziehen werde", findet Lothar Heinemann deutliche Worte: "Dann werde ich nur noch geschäftlich in Solingen sein. Das mache ich zum Schutz meiner Familie." Für ihn sei immer klar gewesen, dass eine Klärung auch eine Klage beinhalten könne.

Er sei bereit, im Notfall durch alle Instanzen zu gehen; bezahlt werde seine Privatklage von seiner Rechtschutzversicherung:. Natürlich berede er mit seinem Vorstandskollegen Detlef Wagner, der in Rechtsangelegenheiten firm ist, diese Dinge, die Klage sei aber eine Angelegenheit "außerhalb der Sparkasse und deshalb lasse ich mich von einem Rechtsanwaltsbüro vertreten".

Dass auch Franz Haug einer Klärung der streitigen Angelegenheit entgegen sieht, daraus erhofft sich Heinemann, dass das Vertrauen zwischen den beiden "keinen Schaden nimmt": "Wir hatten in der Sache schon mal Differenzen, aber haben doch im Großen und Ganzen bisher vernünftig zusammen gearbeitet." Heinemann geht davon aus, dass das Verwaltungsgericht noch diesen Monat entscheidet. Genug Zeit, um zu schauen, was bei der Ratssitzung im Juni passiert, wenn der Sparkassen-Vorstand eigentlich entlastet werden soll.

(RP)
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