Solingen Freispruch im Prozess um Tod der Rechtsanwältin

Solingen · Fünf Jahre nach dem Tod einer jungen Rechtsanwältin in Leipzig ist ein Mann aus Ohligs vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen worden. Dem 45 Jahre alten Ex-Geschäftsmann konnte nicht nachgewiesen werden, die Frau beim heftigen Sex mit einer Seilschlinge erwürgt zu haben.

"Wenn ich einem Angeklagten kein strafrechtliches Vergehen nachweisen kann, ist eine Verurteilung nicht möglich", sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Leipzig, Hans Jagenlauf.

Die 27 Jahre alte Frau war 2008 tot in einer Seilschlinge an einer Türklinke hängend gefunden worden. Die Ermittler waren dem 45-Jährigen auf die Spur gekommen, weil sich sein Name im Notizbuch der Toten befand, in dem sie akribisch Buch über ihre zahlreichen Bekannten führte.

Der Angeklagte aus Solingen — der frühere Geschäftsmann soll inzwischen arbeitslos sein — hatte die Tat bestritten und angegeben, die Frau gar nicht gekannt zu haben.

(red/dpa)
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