Solingen Urteile wegen Raub mit Todesfolge

Solingen · Auch ein Solinger wurde vom Krefelder Schurgericht schuldig gesprochen.

Das Schwurgericht hat im Prozess um den gewaltsamen Tod des Rentners Hans Werner L. Haftstrafen von bis zu 14 Jahren verhängt. Die Kammer sieht den Vorwurf des Mordes allerdings als nicht bestätigt. Es war Raub mit Todesfolge und kein Mord, so das Fazit der Urteilsbegründung. Dass die fünf Angeklagten - unter ihnen der Solinger Jerzy S. (40) - am Überfall auf den Rentner im Oktober 2016 beteiligt waren, stand am Ende der Beweisaufnahme fest. Die Täter räumten erst nach und nach ihre Beteiligung ein.

Die Richterin blickte zurück auf den 26. Oktober, an dem der gehbehinderte Rentner in seiner Wohnung auf der Drießendorfer Straße überfallen wurde. Es sei bekannt gewesen, dass der Mann Antiquitäten und Kunstgegenstände sammelte, schilderte sie. Das sei auch der Grund für die Angeklagten gewesen, einen Raub zu planen. Die vier Männer und die Frau versprachen sich eine Beute von 100.000 Euro. Den Wert der tatsächlich gestohlenen Gegenstände - Messingfiguren, Kreuze, siebenarmigen Kerzenleuchter und eine antike Ausgabe Schillers - bezifferte sie nicht. Der betrug aber nur einen kleinen Bruchteil der erhofften Beute.

Am Tattag habe Johann S. sich als Paketbote ausgegeben und dadurch den Mittäter Zutritt verschafft. Er selber wartete im Auto. Die Mitangeklagten fesselten und knebelten den Rentner. Das Gesicht war mit Klebeband bedeckt. Lediglich eine viel zu kleine Öffnung für die Nasenatmung wurde ausgespart. Der Rentner erstickte. Nicht nur die Öffnungen der Nase waren zu klein, die Zunge war auch mit einem Knebel so fixiert, dass sie in den Rachenraum gepresst wurde, hatte ein Gerichtsmediziner erklärt. Darüber hinaus brach die Nase des Rentners, möglicherweise durch seine Gegenwehr, so dass Blut die Atmung weiter behinderte. Er erstickte.

Die Kammer sagte, dass ein Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden könne, weil die Nasenlöcher des Rentners nicht zugeklebt waren und ihm damit theoretisch die Möglichkeit der Atmung blieb. Außerdem hätten die Beteiligten die Tat beendet, als sie den Tod des Mannes bemerkten. Daher seien sie nicht wegen Mordes zu verurteilten.

Ein 41-Jähriger muss nun für 14 Jahre ins Gefängnis, ebenso die 53-jährige Krefelderin. Zwei weitere Angeklagte wurden zu elf Jahren und sechs Monaten sowie zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der 27-Jährige, der während der Gewalttaten gegen den Rentner im Auto saß, wurde wegen Beihilfe zum schweren Raub und zum Wohnungseinbruchsdiebstahl zu vier Jahren Haft verurteilt.

Die Staatsanwältin hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert und gegen drei der Angeklagten lebenslange Freiheitsstrafen beantragt. Einem weiteren Angeklagten billigte sie eine mildere Freiheitsstrafe zu, weil er nicht am Tod des Rentners beteiligt war. Das Gericht hat in vier Fällen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(RP)
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