Radevormwald Stadt will Gartenhäuser doch erlauben

Radevormwald · Bei mehr als 20 Bebauungsplänen wird eklatant gegen gültiges Recht verstoßen. Die Verwaltung soll deshalb zunächst die mit den meisten Verstößen ändern und legalisieren. Das hat der Umweltausschuss jetzt einstimmig beschlossen.

 Gartenhäuschen wie hier an der Bachstraße sind legal gebaut und dürfen dort auch ganz offiziell stehen. Es gibt aber Bereiche in der Stadt, in denen die Bürger ohne Erlaubnis "angebaut" haben.

Gartenhäuschen wie hier an der Bachstraße sind legal gebaut und dürfen dort auch ganz offiziell stehen. Es gibt aber Bereiche in der Stadt, in denen die Bürger ohne Erlaubnis "angebaut" haben.

Foto: hans dörner (archiv)

Es besteht Handlungsbedarf. Nachdem der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr im Juni die Verwaltung beauftragt hatte, die Bebauungspläne in Wohngebieten genauer unter die Lupe zu nehmen, um Verstöße beim Bau von Nebenanlagen festzustellen, liegen nun konkrete Zahlen auf dem Tisch. Ergebnis: In vielen Fällen haben Radevormwalder eklatant gegen gültiges Recht verstoßen. Die Verwaltung will neue Regeln aufstellen und Nebenanlagen großzügiger zulassen als bisher. "Aber es gibt Grenzen", sagte Elisabeth Böhmer, Leiterin des Fachbereichs Stadtplanung und Umwelt.

Nach ihren Angaben gibt es zurzeit 102 gültige Bebauungspläne, davon 75 in Wohngebieten. 26 grobe Verstöße hat die Verwaltung nach der Auswertung von Luftbildaufnahmen festgestellt. Sechs B-Pläne weisen mehr als zehn grobe Verstöße auf, hiervon wiederum zwei mit mehr als 20 Verstößen. "Wir wollen die Pläne teils nachträglich legalisieren, aber nicht alles", sagte Elisabeth Böhmer. Betroffen sind vor allem die B-Pläne Kohlstraße mit Grünanlagen, Jahnstraße/Kollenberg/Mühlenstraße, Südstadt, Am Keilbecker Weg 2, das Wohngebiet an der Kreuzstraße und der Plan Herkingrade-Südwest.

Unter Nebenanlagen versteht die Stadt gebaute Anlagen, die sich der Wohnfunktion unterordnen müssen. Die Stadt könne sie nachträglich ganz oder teilweise zulassen. Beschwert hatten sich Anwohner an der Siepenstraße, wo Nachbarn gegen geltendes Recht verstoßen, während andere kein Gartenhäuschen aufstellen dürfen. Weder Stellplätze noch Garagen gehören planungsrechtlich zu den Nebenanlagen. Die Anlagen müssen sich städtebaulich auswirken: keine Rasenkantensteine oder Briefkästen, aber befestigte Terrassen- und Hofflächen, Einfriedungen, Fahnenstangen, Gewächshäuser, Gartenhäuser oder Kleintierställe. In Radevormwald gibt es immer wieder viele Streitigkeiten unter Nachbarn und viele Gerichtsurteile, die aber immer nur den jeweiligen Einzelfall bewerten.

"Auch wenn wir mehr Klarheit schaffen wollen, können wir in Zukunft das Bauordnungsrecht nicht aushebeln", sagte Elisabeth Böhmer. Liegt der Stadtverwaltung eine Anzeige vor, müsse sie handeln. Anonymen Hinweisen gehe man nicht nach. "Wir rennen nicht ohne Grund los", sagte Baudezernentin Julia Gottlieb. Sie versicherte, dass sich das Fachamt ausschließlich um die Nebenanlagen kümmern wird, nicht aber um die gesamten Bebauungspläne. "Wenn wir tätig werden, geht sicher nicht alles, aber mehr Klarheit schaffen wir", sagte sie. Ziel der Verwaltung ist es, gebäudeartige Nebenanlagen in Vorgärten ebenso zu vermeiden wie genehmigungspflichtige Einfriedungen mit mehr als zwei Metern Höhe und mehr als einem Meter Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen. Außerhalb der Vorgärten sollen künftig alle Nebenanlagen zugelassen werden, gebäudeartige nur eingeschränkt.

Um Kosten zu sparen, will die Verwaltung nur die textlichen Festlegungen in den Plänen ändern. Um mehr Klarheit zu bekommen, sei das völlig ausreichend.

(RP)
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