Radevormwald Zinswetten – Berufung gegen Urteil einlegen

Radevormwald · Der Rat hat einstimmig beschlossen, die Entscheidung des Landgerichts Köln nicht zu akzeptieren.

Im Zivilprozess um die bis 2008 abgeschlossenen Zinswetten hat der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung einstimmig beschlossen, Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln einzulegen. Das berichtete Bürgermeister Dr. Josef Korsten.

Das Landgericht Köln hatte ein erstes Urteil über die sechs Geschäfte gesprochen, die die Stadt abgeschlossen hat. Die Richter sahen in der Beratung durch die West LB eine fahrlässige Falschberatung. Die Stadt hatte gegen die Erste Abwicklungsanstalt als Nachfolgerin der West LB auf Nichtigkeit der Geschäfte geklagt, weil sie den Mitarbeitern der West LB vorsätzliche Falschberatung vorwirft. Bei fahrlässiger Falschberatung verjährt eine Schadensersatzpflicht des Beratenden nach drei Jahren. "Unsere Anwälte haben uns gesagt, dass alle anderen Landgerichte außer Köln bisher auf vorsätzliche Falschberatung entschieden haben", hatte Kämmerer Frank Nipken berichtet. Er gehe davon aus, dass auch die Erste Abwicklungsgesellschaft wie bei allen Geschäften mit anderen Kommunen ebenfalls in Berufung gehen wird. Wie lange das dauert, sei unklar. Die Entscheidung des Berufungsgerichts erwartet er nicht vor 2014, anschließend rechnet er damit, dass das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof landen wird.

Dem Stadtrat hatten die Anwälte aus München am Dienstag ausführlich das Urteil des Landgerichts Köln analysiert und erläutert. "Sie haben uns das Pro und Contra einer Berufung erklärt, so dass der Rat zu einer einstimmigen Entscheidung kam", sagte Nipken. Er hoffe zwar auf einen Vergleich, der sinnvoll und vernünftig sei, sehe dafür aber kaum Chancen.

Zur bisherigen Abwicklung der Geschäfte hatte Nipken im August gesagt, dass die Stadt aus diesen weiter einen Gewinn erwirtschaftet hat. In den Bilanzen von 2011 und 2012 haben unabhängige Wirtschaftsprüfer den wegen der Länge der Verträge zu beziffernden Drohverlust mit 1,375 Millionen Euro bewertet. 2011 im Sommer hatte der damalige Beigeordnete Rainer Meskendahl den möglichen Gesamtverlust mit 3,3 Millionen Euro bewertet. "Wir wollen aus diesen Verträgen aber herauskommen, weil sie zum Teil noch bis 2031 laufen", sagte Nipken. Das Risiko sei nicht berechenbar. Die Geschäfte seien so abgeschlossen, dass die Stadt in Hochzinsphasen gewinnt und in Niedrigzinsphasen zahlen müsse. Wie es bis 2031 wirtschaftlich weitergeht, könne keiner beurteilen.

Auch die Nachbarstadt Hückeswagen hatte Berufung eingelegt. Deren Drohverluste können auf bis zu 20 Millionen Euro steigen. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) werden die Karten neu gemischt. Folgt das OLG dem Urteil des Landgerichts Köln, wird der Klage der Stadt Hückeswagen zu 94 Prozent stattgegeben. Der aus den Swap-Geschäften verbleibende Verlust läge bei 1,6 Millionen Euro.

Läuft es in zweiter Instanz optimal für Hückeswagen, bekäme die Stadt auch die restlichen sechs Prozent Recht – und müsste die 1,6 Millionen Euro nicht zahlen.

(RP)
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