Prozess in Mannheim Neusser wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilt

Mannheim/Neuss · Raub, Körperverletzung, Vergewaltigung und nicht zuletzt Mord lautete der Vorwurf gegen einem 32 Jahre alten Mann aus Neuss. Laut Gutachter seien von dem Mann ohne Behandlung weitere vergleichbare Taten zu erwarten.

 Am Mannheimer Landgericht wurde ein 32 Jahre alter Neusser wegen Vergewaltigung und Mordes verurteilt.

Am Mannheimer Landgericht wurde ein 32 Jahre alter Neusser wegen Vergewaltigung und Mordes verurteilt.

Foto: David-Wolfgang Ebener

Raub, Körperverletzung, Vergewaltigung und nicht zuletzt Mord lautete der Vorwurf gegen einem 32 Jahre alten Mann aus Neuss, der gestanden hatte, im vergangenen Oktober in der Schwetzinger Vorstadt eine 41-jährige Frau zunächst vergewaltigt und anschließend erwürgt zu haben. Dem Gefängnis entging er. Stattdessen wurde er lebenslänglich in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Der Prozess fand, bis auf die Verlesung der Anklage und die Urteilsverkündung, zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Tathergang klingt wie der schlimmste Alptraum. Die 41-Jährige hatte in dem Mehrfamilienhaus gerade mit einer Freundin telefoniert, als es an der Tür klingelte und sie ihrem Mörder gegenüberstand. Der versetzte ihr unvermittelt mehrere Faustschläge ins Gesicht, begann sie zu würgen und verging sich an ihr. Als er den Griff um den Hals kurz lockerte, um seine Hose nach unten zu ziehen, rief die Frau um Hilfe, was er mit umso mehr Druck auf den Hals beantwortete. Die von der Freundin alarmierte Polizei traf sechs Minuten später am Tatort ein, fand dort aber nur noch das tote Opfer.

Trotzdem konnte der Mann dafür nicht verurteilt werden, ebenso wenig wie wegen der brutalen Raubüberfälle auf eine Frau in Heidelberg am Abend zuvor und den Überfall nach ähnlichem Muster auf eine Frau in Krefeld am Tag danach. „Er stand zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss einer paranoiden halluzinatorischen Schizophrenie“, so die Einschätzung eines Gutachters, der sich der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer am Landgericht Mannheim, Gerd Rackwitz, anschloss. „Aber weil weitere erheblich rechtswidrige Taten von ihm zu erwarten sind, ordnen wir die Unterbringung an“, führte er in seiner Urteilsbegründung aus. Der Mann sei in das unverschlossene Wohnhaus eingedrungen und habe dort auf dem Dachboden übernachtet. Am Morgen habe er sich „auf die Suche nach den Stimmen“ begeben, von denen er sich verfolgt gefühlt habe. In der Wohnung der telefonierenden Frau glaubte er, die Verursacherin gefunden zu haben.

Weder am Tathergang noch an der Schuldunfähigkeit des Mannes gab es für das Gericht Zweifel. So habe der bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene, aber seit 2012 aktenkundig psychisch erkrankte Mann, nicht nur die ihm vorgeworfenen Taten gestanden, sondern auch die Überprüfung durch Zeugenbefragung und die Ermittlungen der Polizei hatten keinen anderen Schluss zugelassen.

Ohne Schulabschluss und obdachlos habe der Mann in Mannheim eine bezahlte Medikamentenstudie im Oktober als Einnahmequelle ausgemacht und sei deshalb aus Duisburg in die Region gekommen. Am Abend des 18. Oktober sei er nach Heidelberg gefahren. Dort habe er eine 28-Jährige überfallen, ihr mehrere Faustschläge versetzt und ist mit der Beute, rund 220 Euro und einem Mobiltelefon, wieder nach Mannheim gefahren, wo er auf der Suche nach einer Unterkunft bei dem unverschlossenen Mehrfamilienhaus fündig wurde. Nach der Tat sei er mit dem Zug wieder ins Ruhrgebiet gefahren, wo ihn die Polizei am 24. November festgenommen hatte. Wegen der „ungünstigen Sozialprognose“ – nach Ansicht des Gutachters seien ohne konsequente Behandlung weitere vergleichbare Taten zu erwarten – blieb dem Gericht nur die Möglichkeit einer Unterbringung.

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