Neuss Namensrecht für tote Babys wird eingeführt

Neuss · Die Entscheidung der Bundesregierung, dass totgeborene Kinder mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm künftig eine Geburtsurkunde erhalten können, findet die Zustimmung der Initiative Schmetterling. Denn sie schließt in gewisser Hinsicht ab, worauf der Verein in den vergangenen Jahren mit seiner Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit hinzuwirken versucht: den menschenwürdigen Umgang auch mit Fehl- und Totgeburten.

 Andernorts nicht selbstverständlich, in Neuss schon: das Schmetterlingsfeld.

Andernorts nicht selbstverständlich, in Neuss schon: das Schmetterlingsfeld.

Foto: Berns, Lothar

Als sich die Initiative vor genau zehn Jahren mit dem Ziel gründete, Familien mit schwer kranken oder verstorbenen Kindern zu unterstützen, wurden Fehlgeburten in den Krankenhäusern oft noch wie organischer Sondermüll behandelt – und entsorgt. Das zu ändern, so die erste Vorsitzende Birgit Ritter, war ein zentrales Anliegen. Und der Verein hatte Erfolg. Während sich Friedhofsverwaltungen andernorts noch schwer tun, einer Beisetzung von diesen so genannten Sternen- oder auch Schmetterlingskindern zuzustimmen, wurde für sie auf dem Neusser Hauptfriedhof längst ein Schmetterlingsfeld angelegt.

Seit das Land 2003 das Bestattungsgesetz neu gefasst hat, ist der Anspruch der Eltern, ihre nicht lebensfähig geborenen Kinder beisetzen zu dürfen, klar geregelt. Unterschiede wurden allerdings weiter zwischen Frühgeburten (unter 500 Gramm) und Totgeburten gemacht. Letzteren konnten Eltern einen Namen geben, sie ins Familienstammbuch eintragen und zu einer Person werden lassen. Bei den Allerkleinsten gab es das nicht. Und das werde nun angeglichen, erklärt Bestatter Wilfried Odenthal. Er begleitet die Initiative Schmetterling seit ihren Anfängen und bot sich auch an, diese Kinder ehrenamtlich und damit kostenfrei beizusetzen und die Eltern zu begleiten.

Die Aufklärung der Eltern über ihre Rechte übernimmt in den meisten Fällen das Lukaskrankenhaus. Entscheiden sich die Eltern von sich aus gegen eine Beisetzung, lässt das Krankenhaus die Kinder in einem Sammelgrab bestatten. Allerdings erst nach einem halben Jahr. So lange werden die Fehlgeburten aufbewahrt, sagt Odenthal – für den Fall, dass die Eltern ihre Meinung doch noch ändern.

(NGZ)
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