Moers Bewährungsstrafe für Ex-Disco-Türsteher

Moers · Milderes Urteil im Berufungsverfahren gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Diskothek PM

Ein ehemaliger Türsteher der Moerser Diskothek PM muss nicht wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis. In einem Revisionsverfahren sprach die auswärtige Große Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers gestern eine Bewährungsstrafe gegen den Mann aus. Der Schuldspruch der Schwurgerichtskammer sei zwar richtig, hatte der Bundesgerichtshof entschieden. Allerdings müsse neu geprüft werden, ob in der Vorinstanz nicht zu viele Gesichtspunkte zulasten des Angeklagten gewertet worden seien.

Im Dezember 2010 war ein Besucher mit einem der Türsteher der Diskothek in Streit geraten. Die beiden gingen vor die Türe, um die Sache auf Vorschlag des Geschädigten "von Mann zu Mann zu regeln". Als die Kollegen des Türstehers — darunter der 33-jährige Angeklagte — sahen, dass der Besucher stärker war, holten sie Schlagwerkzeuge und misshandelten ihn. Ein inzwischen wegen versuchten Totschlags verurteilter ehemaliger Türsteher stach dabei mit einem Messer zu und verletzte den Gast schwer. Obwohl der Geschädigte wehrlos in einer Blutlache am Boden lag und um Hilfe rief, schlug der jetzt angeklagte 33-Jährige weiter mit einem Schlagwerkzeug auf ihn ein.

Für die Tat im Dezember 2010 sei durchaus auch ein härteres Urteil vertretbar gewesen, betonte die Strafkammer gestern. Allerdings sei der Angeklagte heute, zwei Jahre nach der Tat, ein anderer Mensch. Obwohl er über Jahre hinweg in der Moerser Diskothek arbeitete, sei es weder vorher noch nachher zu ähnlichen Vorfällen gekommen. Man glaube ihm außerdem, dass er seine Tat bereue.

Vor und während der Verhandlung hatte er sich mehrfach entschuldigt. Vor kurzem zahlte er 2500 Euro an den Geschädigten. Dessen Anwalt gab an, sein Mandant habe kein Interesse daran, dass der Angeklagte ins Gefängnis müsse. Das Gericht setzte die neue Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung aus und verhängte eine Geldbuße von 5000 Euro.

Der 33-Jährige war in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil des Schwurgerichts gegen den Haupttäter wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und sechs Monaten ist rechtskräftig. Auch ein weiterer Angeklagter hatte Revision beantragt, der fehlte allerdings gestern. Seine Verteidigerin legte ein Attest vor, nach dem der Mann verhandlungsunfähig sei. Er sei dem "erhöhten Stress einer Verhandlung" nicht gewachsen.

(BL)
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